Kostenrecher in Ausländersachen

Rechtsanwalt Marcel Keienborg hat auf seiner Website einen migrationsrechtlichen Prozesskostenrechner online gestellt, mit dem gesetzliche Gebühren auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), des Gerichtskostengesetzes (GKG), des Streitwertkatalogs des Bundesverwaltungsgerichts und seiner Erfahrung mit der Interpretation dieser Vorgaben durch die Verwaltungsgerichte vornehmlich in NRW berechnet
werden können.

Er weist darauf hin, dass der Rechner nur einer unverbindlichen Orientierung diene und sich aktuell noch in der Testphase befinde.

2 Gedanken zu „Kostenrecher in Ausländersachen“

  1. Hallo Admin
    Ich Arbeite teilzeit und habe einkommen von der Selbständigen Tätigkeit.
    Wird Einkommen von der Selbstständigen Tätigkeit mit gezählt oder nicht?
    Wenn ja wieviel müsste es zusammen betragen um mein zukünftigen mann aus der Türkei hierher zu holen?
    Wenn Selbstständige Tätigkeit nicht mitzählt wieviel müsste ich Netto verdienen?
    Ich lebe mit mein Sohn zusammen und zahle 940€ Miete.
    Vielen Dank im Vorraus:)

    1. Ja, jedes Einkommen ist relevatn. Schwieriger ist halt die Berechnung, da bei der selbständigen Tätigkeite die Einnahmen schwanken.
      Häufig werden daher die 3 letzten Steuerbescheide verlangt.
      Wenn Sie Deutsche sind wird in der Regel kein Unterhaltnachweis verlangt.
      Der Unterhalt muss für die Familie gesichert sein, letztlich ein bischen mehr über Bürgergeld.

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