Der Infodienst Schuldnerberatung informierte in einem Artikel vom 21.04.2021 über den Schlichterspruch des Ombudsmanns der öffentlichen Banken:
Eine Fiktionsbescheinigung reiche zur Legitimation für die Eröffnung eines Basiskontos aus.
Nach Ansicht des Ombudsmannes greifen hier die vereinfachten
Sorgfaltspflichten gemäß § 14 GWG für die Bank, da die Nutzung eines Basiskontos nur ein geringes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung darstelle.
Darüber hinaus dürfe der Kunde mit einer Fiktionsbescheinigung einer Erwerbstätigkeit nachgehen und benötige hierfür ein Basiskonto.
Infodienst Schuldnerberatung: Eröffnung eines Basiskontos bei Vorlage einer Fiktionsbescheinigung (Schlichterspruch) (21.04.2021)
Hallo, ich habe derzeit eine Fiktionsbescheingung! Ich bin in einer Vollzeit beschäftigung und ab der nächsten Monat bin ich auch selbstständig nebenbei.
Das Problem ist aber, dass ich ich kein Konto bei irgendeiner Bank bekomme! Ich habe fast bei 10 Bänken versucht vorallem stattlichen Bänken wie sparkasse, die alle meinten mit der Fiktionsbescheinigung ist nicht möglich da es kein Gültiges Ausweisdokument ist. Aber was kann ich denn tun, ich erhalte aktuell mein Gehalt auf Elternteil Konto. Aber ich habe ja auch das recht auf mind. Einen Basiskonto zum empfangen eines Gehaltes. Zum verbessern meines Lebens usw.
Außerdem ich habe dieses Gebrauch einen Bankkonto zu haben und zwar schnellstmöglich für die neue Beschäftigung Als Selbstständiger.
Also bitte um Hilfe. Vielen Dank!
Vielleicht kann Ihnen ein Ombudsmann weiterhlefen.