Brexit – Einbürgerung von Briten

Brexit – NO DEAL –

Kommt es zu keinem Austrittsabkommen scheidet Großbritannien am 29. März 2019 aus der Europäischen Union aus.
Dann benötigen Briten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Die Bundesregierung plane eine 3 Monate Übergangsfrist…
Für Briten stellt sich insbesondere die Frage, ob Sie (auch) deutsche Staatsbürger werden wollen; sich also hier einbürgen.

Nach dem BREXIT – sofern keine Ausnahmeregelungen vorgesehen werden – müssten die Briten, die deutsche werden wollen, grundsätzlich Ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben.

Eine Beibehaltung der britischen Staatsbürgerschaft, die bei EU-Bürgern sonst ohne weiteres möglich ist – wäre dann nicht mehr sehr einfach.

Die Einbürgerungsantrag sollte daher vor dem 29. März 2018 gestellt werden.

Brexit – with Deal

Kommt es zu einem Austrittsabkommen so läuft zunächst eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020.

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