Deutscher Anwaltsverein: Aufenthaltsrecht von drittstaatsangehörigen Eltern verbessern

Initiativstellungnahme zum Aufenthaltsrecht von drittstaatsangehörigen Eltern minderjähriger, aufenthaltsberechtigter Kinder

Verbesserung der Rechtsposition sonstiger Familienangehöriger, etwa für Großeltern zur Betreuung ihrer Enkelkinder .

Alle Familienangehörigen Deutscher, denen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 AufenthG erteilt worden ist, sollen nach drei Jahren des Zusammenlebens ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben.

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4 Gedanken zu „Deutscher Anwaltsverein: Aufenthaltsrecht von drittstaatsangehörigen Eltern verbessern“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren ich lebe in Deutschland in Braunschweig seit 30 Jahren ich habe festen Arbeit ich habe Wohnung von 70 Quadratmeter mein frage wäre euch möchte mein Pfleger Bedürftige Eltern ich ich möchte gerne ein Familienzusammenführung machen
    Ich werde mich freuen wenn sie mir helfen können weil meine Eltern sind auf mein Hilfe angewiesen
    Mit freundlichen Grüßen
    Bertan Rshiti

    1. Ein Nachzug von drittstaatsangehörigen Elternteile im Wegen des Familiennachzugs ist nur bei einem besonderen Härtefall gegeben.
      Das wird in der Regel schwierig darzulegen sein.
      Daher sollte vor allem geklärt werdne, ob ein Nachzug zu anderen Zwecken möglich ist.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin deutsche Staatsbürgerin, mein Ehemann lebt in der Türkei,er hat einen Sohn (9J) könnte er seinen Sohn mitbringen nach Deutschland? Wir möchten eine Familienzusammenführung machen .

    Vielen Dank

    1. Grundsätzlch wäre ein Nachzug – zusammen mit dem Vater möglich (wenn er das alleinige Sorgerecht hat – bzw. die Muter zustimmt) zusammen mit dem Ehemann nötig.
      Dann müsste aber für beide wohl der unterhalt gesichert bzw. nachgeweisen werden.
      Rechtlich erfolgt (zunächst) der Ehegattennachzug, dann der Nachzug des Kindes zum Vater.

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