Ausgesetzter Familiennachzug bei subisdär Schutzberechtigten: Bisher keine Visa für Härtefälle

Der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus ist – anders als für andere anerkannte Flüchtlinge – seit dem 24. Juli 2025 für zwei Jahre ausgesetzt.

Er war bereits zuvor beschränkt gewesen auf 1.000 Angehörige pro Monat.

Nur in „Härtefällen“ sollen subsidiär Schutzberechtigte – in diese Kategorie fallen viele Menschen aus Syrien – noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjährige die Eltern nachholen dürfen.

Über eine Här­te­fall­re­ge­lung ist seit der Aus­set­zung des Fa­mi­li­en­nach­zugs für An­ge­hö­ri­ge von sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten noch nie­mand nach Deutsch­land ge­kom­men. Das geht aus einer Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Kleine An­fra­ge der Abgeordneten Clara Bün­ger (Linke) her­vor.

Von den 1.500 Härtefallanträgen wurde bislang keiner bewilligt.

Von Anfang an war klar, dass die Weisung des Auswärtigen Amtes so restriktiv ausgestaltet ist, dass sich fast niemand auf diese Regelung wird berufen können„, sagt Clara Bünger. Die Bundesregierung reiße geflüchtete Familien auseinander. „Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit habe in der autoritären Asylpolitik dieser Regierung offenbar keinen Platz„.