Vorrangprüfung in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis ausgesetzt
Dem Integrationsgesetz und seiner Verordnung (6. August 2016) sei Dank:
Die Vorrangprüfung wird befristet für drei Jahre bei Asylbewerbern und Geduldeten ausgesetzt.
Die Bundesländer entscheiden selbst, wo die Vorrangprüfung ausgesetzt wird. Dies ist nun in 133 von 156 Arbeitsagenturbezirken geschehen.
Nicht ausgesetzt wurde bislang die Vorrangprüfung in:
Nordrhein-Westfalen (Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen).
Weitere Hinweise zur Arbeitserlaubnis für Asylbewerber und Geduldete