Mit Schreiben vom 24.11.2020 hat das Bundesinnenministerium (BMI) den Bundesländern Hinweise zu Einreisemöglichkeiten sowie aufenthaltsrechtlichen und beschäftigungsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zukommen lassen.
Im Falle des Ehegattennachzugs nach § 30 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG kann von den grundsätzlich nachzuweisenden einfachen Deutschkenntnissen (A1) abgesehen werden, wenn ihr Erwerb pandemiebedingt innerhalb der letzten sechs Monate als unzumutbar oder unmöglich erschien.
Ja klingt gut aber in der Praxis sieht das ganz anders aus. Mein Ehemann Türke in der Türkei lebend. Muss dennoch einen A1 nachweisen und das obwohl er Deutsch spricht da er schon mal 20 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet hat. Er hat beim Visaantrag auch deutsch mi den dortigen Angestellten gesprochen. Trotzdem verlangt man den A1 Nachweis.
Wenn seine Deutschkenntnis dann tatsächlich so gut, sind dürfte ein weitere Nachweis nicht nötig sein.
Allerdings stellt sich die Frage, ob die Durchsetzung des Absehens mehr Aufwand verursacht, als die Durchführung des Tests.
Der Nachweis ist auch nicht nötig, aber das Konsulat besteht trotzdem darauf. Willkür und wir sind machtlos. Wenn die heute von ihm verlangen würden auf dem Wasser zu gehen, müsste er das auch tun um das Visum zu bekommen, das wir dann“ermessen“ genannt. Das Problem ist im Wesentlichen das er an den dortigen Goethe-Instituten keinen Termin bekommt zur Prüfung A1, da diese über Monate geschlossen waren und die Prüfungstermine hoffnungslos Überbucht sind. Dort muss man an einem bestimmten Tag online buchen. Um 9.00 Ortszeit öffnet das Anmeldeportal, und nach 2 Min ist es ausgebucht. Also ich bin ja schon schnell bei der Eingabe, aber da einen Termin zu bekommen ist wie ein Sechser im Lotto. Im Grunde ärgert es mich maßlos das man schon innerhalb von Deutschland von seinem eigenen Land diskriminiert wird, denn wäre ich Akademiker würde eine Ausnahmeregelung greifen, denn dann müsste er diese Prüfung nicht ablegen, ebenso wäre es wenn ich Türkischer Staatsbürger wäre oder Selbstständig. Folglich bin ich Deutsche 2. KLasse und außer Steuern zahlen habe ich für unseren Staat keinen Wert weil ich nur Angestellte bin und nicht Studiert habe. Dazu fällt einem Nichts mehr ein. Wer glaubt wir leben in einem Rechtsstaat der irrt gewaltig. Recht gibt es hier nur für Menschen die es sich leisten können. Ansonsten ist man jeglicher Willkür des Staates ausgeliefert.
Sehr geehrte Herr Dr. W. Buerstedde,
wir haben schon am 05.09.2019 zur Botschaft Familienzusammenführung beantragt.
Wegen der Corona Pandemie Schulen sind geschlossen und meine Frau hat viermal versucht Deutsche Sprachprüfung beim Goethe In. abgelegt leider bis jetzt ohne Erfolg. Wir haben nur eine Prüfungsort in Hauptstadt 400 km nur Hin.
Der Deutsche Botschaft in meinem Heimatland den Unterlagen nach zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland zugeschickt.
Meine Frage ist in diesem Fall kann meine Familie ohne einfachen Deutschkenntnisse nach Deutschland reisen ?
Danke im voraus
Mit Freundlichen Grüßen,
Suyun
Wenn die Sprachprüfung für Ihre Frau unzumutbar ist, dann kann die Einreise auch ohne Nachweis von A1 erfolgen.
Der Botschaft bzw. Ausländerbehörde müßte dann detailliert die Bemühungen Ihrer Frau zur Erlangung des Sprachnachweises erläutert werden.
Warum diese gescheitert sind und warum nicht mit einer kurzfristigen Erlangung gerechnet werden kann.
Sehr geehrte Herr Dr. W. Buerstedde,
Kindly advise how to proceed, my wife from Ghana was issued a family visa 3 weeks before the coronavirus lockdown and due to that she couldn’t travel and the visa expired.
We asked for renewal and it was denied because my salary wasn’t sufficient.
It’s exactly one year now and l brought the case to the court in Berlin which haven’t done anything till now .thanks in advance.
Best regards
Samuel
You can try to apply for another typ of visum. But der authority usually does not grant a permit with a pending case.
You can also try to apply for a visum at another Schengen-embassey.
Unfortunatley the court proceedings in Berlin take a lot of time and there is no adequate measure to speed up the process.
Hallo ich habe eine frage ich habe letztes jahr im September geheiratet in der türkei ich bin Deutsche mein Mann Türke wir haben das Problem das er Analphabet ist und ich ihn als Häusliche pflege hier bräuchte was kann man da machen?
Ich werde nach der Operation nicht mein Haishalt alleine führen können und habe auch noch ein sohn von 14 aus 1.ehe.
Grundsätzlich ist der Nachweis der Sprachkenntnisse nötig. Hier könnte auch ein Ausnahmefall vorliegen.
Auch gerade wegen Corona:
Nachweis Sprachkenntnisse – Härtefall
Insoweit empfiehlt sich das Visumsverfahren zügig einzuleiten und Nachweisen über die Bemühungen zur Erlangung von A1 nachzueweisen – Alphabethisierungskurs..
Guten Abend,
mein Mann ist Georgier und hat eigentlich einen Nachweis, dass er sogar A2 bestanden hat. Nun verlangt das Konsulat aber einen Nachweis von bestandenem Niveau A1, aber vom Goethe-Institut. Da bekommt man nicht so schnell einen Termin. Mein Mann muss aber krankheitsbedingt so schnell wieder nach Deutschland zurück wie möglich, da er in Georgien keine Medikamente bekommen kann. Uns wurde im Konsulat gesagt, dass due ärztliche Bestätigung dessen nicht von Interesse ist. Da weiß man wirklich nicht weiter.
Aus humantären Gründen wäre auch ein Aufenthaltstitel zur medizinischen Behandlung denkbar – ist aber schwer gegenüber der Behörde zu belegen.
Sollte die Kurse des Goetheinstitus nicht angeboten werden – so können Sie versuchen sich auf den Corona-Erlass berufen:
Weiter Hinweise hierzu: https://www.familiennachzug-visum.de/aenderung-beim-familiennachzug-sprachanforderungen-identitaesnachweis
Hallo,
ich habe meine Frau am 23.08.2021 in Jordanien geheiratet. Am 7.12.2021 gab Sie alle geforderten Unterlagen bei der Botschaft in Amman zum Termin ab. Bis zu diesem Datum hat sie beim Göthe-Institut online den A1-Kurs besucht und die Teilnahmebestätigung mit bei der Botschaft abgegeben. Zum Zeitpunkt der Buchung (Mitte November)der A1-Prüfung, die am 18.01.2022 stattfinden sollte, wurde entweder ein negativer PCR-Test oder ein Impfnachweis verlangt. Sechs Tage vor der Prüfung bekam sie eine Email vom Göthe- Institut, dass der Zutritt nur mit einer vollständigen Impfung möglich sei. Somit wurde ihr der Zutritt zur Prüfung verweigert. Ich habe diesen Fall der Botschaft per email geschildert und trotzdem beharren Sie auf das A1- Zertifikat. Wichtig zu erwähnen ist, dass ich deutscher Staatsbürger, Akademiker und Selbstständiger bin. Meine Frau ist ebenfalls Akademikerin und hat am 07.12.2021 in der Botschaft mit einfachen deutschen Sätzen dort vorsprechen können.
Ich bin echt machtlos und weiß nicht, wie ich nun vorgehen soll.
Wenn ihre Frau den Sprachnachweis nicht kurzfristig erlangen kann, könen Sie versuchen bei der Botschaft eine Ausnahme zu erlangen – etwa wegen geringen Integrationsbedarf (Akademikerin).
Wahrscheinlich dürfte es einfacher sein, den Nachweis nachzuholen, als die Ausnahme z.B. geringer Integrationsbedarf – zu versuchen.
Die Botschaft ist der Stärkere.
Hallo
diese Ausnahmeregelungen interessieren das Ausländeramt bzw. die Botschaften so gut wie gar nicht. Da es keine genaue Definition gibt für den Begriff „unzumutbar“ und es innerhalb der Ausländerbehörde eine Dienstanweisung gibt Anträge ohne A1-Bescheinigung generell abzulehnen, muss man sich diverse Ausnahmeregelungen vor Gericht erkämpfen. Siehe „Berliner Erpressung“
Im Antwortschreiben des Ausländeramtes wird man dann darauf indirekt hingewiesen, dass man die Ehe auch im Ausland führen könne, da ich mich dort beruflich regelmäßig aufhalte.
Ich bin Deutscher Staatsbürger und meine Frau ist Chinesin. Sie tut sich sehr schwer mit der deutschen Sprache, genauso wie ich mich mit chinesisch. Den Test hat sie leider noch nicht bestanden, aber wir arbeiten dran. Ich habe schon oft darüber nachgedacht den Firmensitz und Wohnsitz dort hin zu verlegen, wo der „Schutz der Familie“ wirklich ganz weit oben steht.
Ihre Erfahrungen kann ich bestätigen.
Sie sollten (dennoch) ihre Bemühungen zum Spracherwerb dokumentieren (Tagebuch, Kurse, Inhalte..).
Als Deutscher ist Ihnen grundsätzlich unzumutbar, die Ehe woanders zu leben. Dieses Argument dürfte jedenfalls vor Gericht nicht bestand haben.
Ggf. sollte auch das Gerichtsverfahren eingeleitet werden, sollte die Botschaft keine Ausnahme erteilen..
Das Verfahren kann ja dann auch erledigt werden, wenn der Aufenthaltstitel erteilt wird, sei es über den Sprachnachweis oder der Gewährung der Ausnahme.
Leider haben die Behörde den längeren Hebel..