Mit Erlass vom 12.04.2021 informiert das Bundesinnenministerium (BMI) über Änderungen beim Familiennachzug.
So enthält der Erlass Hinweise zu den
Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17.12.2020 (1 C 30.19) zu den Ausnahmen vom Ausschluss des Familiennachzugs
zu subsidiär Schutzberechtigten, wenn die Ehe erst nach der Flucht geschlossen wurde, vgl. Beitrag hierzu.
Härtefallregelung des § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 AufenthG in Bezug auf die Unmöglichkeit der Einhaltung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug.
Wie bisher wird im Fall des § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 AufenthG zwischen Möglichkeit und Zumutbarkeit Seite 3 von 4 des Spracherwerbs und Möglichkeit und Zumutbarkeit des Nachweises der Sprachkenntnisse differenziert.
Für den Fall nicht nur kurzfristiger pandemiebedingter Einschränkungen der Spracherwerbsmöglichkeiten im Drittstaat (Schließung Sprachschulen, Reisebeschränkungen usw.) wurde der
bisherige Richtwert wonach dem ausländischen Ehepartner nur zumutbare Bemühungen zum Spracherwerb und Sprachnachweis abverlangt werden, die den zeitlichen Rahmen von einem
Jahr nicht überschreiten, auf sechs Monate reduziert. Generell ist zur Berechnung vom Entscheidungszeitpunkt auszugehen und entsprechend zurückzurechnen, wobei Zeiten, in denen sich der
Drittstaatsangehörige beim Ehegatten im Bundesgebiet aufgehalten hat, um die deutsche Sprache zu erlernen, nicht anzurechnen sind.
Regelbeispiel über die alternative Glaubhaftmachung von Identität, Staatsangehörigkeit und Verwandtschaftsverhältnis beim Familiennachzug zu eritreischen Schutzberechtigten sowie von Uiguren und anderen chinesischen Minderheiten, wenn ein Nachweis mit amtlichen Urkunden,nach § 82 AufenthG, im Einzelfall nicht möglich ist.
Bei Eritreerinnen soll künftig vermehrt eine alternative Glaubhaftmachung vorgenommen werden,wenn eine Nachforderung als von vornherein unmöglich bzw. unzumutbar angesehen werden kann oder aufgrund des bisherigen Zeitablaufs eine baldige Beibringung der amtlichen Dokumente nicht zu erwarten ist oder ein weiteres Nachfordern eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Bei Angehörigen der uigurischen Minderheit und anderen verfolgten
chinesischen Minderheiten erfolgt bereits dann,wenn Anhaltspunkte bestehen, dass eine Beschaffung amtlicher Dokument unzumutbar sein könnte, seitens zuständiger Auslandsvertretungen eine Prüfung im Rahmen der alternativen Glaubhaftmachung.
Guten Tag,
Mein Ehemann hat bereits ein Diplom zum Nachweis des Niveau A2 nach europäischem Referenzrahmen, allerdings ist dieses schon sieben Jahre alt. Gibt es von der Botschaft aus eine zeitliche Begrenzung, wie alt der Sprachnachweis für den Ehegattennachzug maximal sein darf? Vielen Dank!
Da gibt es ein Ermessen der Behörde.
Das Aufenthaltsgesetzt sieht keine zeitliche Begrenzung vor.
Soweit ich mich errinnere gibt es in Anwendungshinweisen zum Aufenthaltsgesetz eine Regelung – ich glaube das war ein Jahr.
Aber wenn er schon A2 hat – dann dürfte ein weitere Nachweis wohl eher nicht gefordert werden.
Hallo!
Ich habe ein 2 Monat altes Kind von meinem indischen Freund. Braucht er A1 Sprachniveau auch, wenn er als Vater das Sorgerecht besitzt und hierher kommen will? Er ist schon zwei Mal wegen Corona durchgefallen und das dritte Mal möchten wir den Kurs nicht bezahlen.
Danke im voraus
Bei einem Nachzug zum deutschen Kind ist ein Sprachnachweis nicht erforderlich, § 28 Abs. 1 S. 2. AufenthG.
Guten Tag,
Meine Name ist, hojjat motamedi, 19,04,1992, AFG, herat, in Deutschland 50,11,2010, als Asyl in zrindorf
Ich habe mich beantragen,
2012 bis 2013 Schuljahr zum Besuch des Berufsbildungsgrundjahres in Regensburg Hauptschulabschluss
Bekomme aber nicht geschafft als Flüchtlingen ein stehle bekommen zum Ausbildung weil ich hab Duldung gehabt und war ich weniger als 4 Jahre
In Deutschland auf diesem grund keine erlaubtnis ein braufe bilde aus, 2013bis 2014 ich war beschäftigt mit Arbeitserlaubnis und gleich zeitig meine frau kenngelernt und 2014 bis 2015 Beschäftigung verboten und die Gesetz hat nur junge afghanen getrufen dann ich hab Quellekurss besucht ich hab mittlerweile bei Halbjahr Prüfungen gute Ergebnisse bekommen bzw Mathe 2 bekommen egenlich war 1 aber 2 steht bei Zeugnis und kochen 5 weil als meine fähle immer termin auf solches tagen kann ich Anwalt oder termin bei afg Konsulat oder sonstige Termine falsch eingetragen, im diesem Zeit außer ich meine frau auch war Depress weil als eine deutsche Student hat in diesem Welt mich verliebt, und noch war nicht sicher weil auf meine gelauben als shia ich hab mit sie geheiratet 2013 der Zeit alles war tochlander geworden, jede Woche oder jede 2 Woche Ausländer Amt hat mich nach München geschickt weil ich hab keine Identität (taskire) und ich hab nicht geschafft Quali Kurs abgebrochen, auf privat Probleme weil auf eine Zeit wir sind verlobt, paar stehlen als Praktikum gehabt die wollen mich aufnehmen aber wiessen nicht was kommt nachte 3 monta meine Duldung verlängert oder nicht immer gibt nettes angebot aber bei vertrmeine Verlängerung Ausweis kurz geworden auf monatliche brauche dann nochml alles ist schief gegangen, arbeit stehle gefunden voll zeit fest stehle unbefristearbeitvertrag auch abgelegt, weil ich hab etwas erfahrungen als Änderungsschneiderei, bei 3 stehle platz Praktikum gemacht auch ich hab Zertifikate und Abschlüsse bei bfz, aber nicht so hat Schiff gegangen bis Februar 2017 nach 22,02,2017 auf unbekannte Aufenthalts G in Deutschland überleben erst mit Studenten dan mit fraund bis meine Frau hat Wohnung bekommen dann noch bis 2019 war echt hart zeit immer ganz 2 jahre ich war immer ängstlich zuhause als ich war mit Studenten odee meine kritische freund auch von mühe Lehrerin zu bekannt auch Kirche Asyl aber ich war Hoffnung los und stendig ünterstressig echt hat mich krank gemacht PSIKOLOGISCHE DANN ICH HAB MIT SIE GEWOHNT UND ICH WAR FERTIG UND FIX NUR MOBTAG PAAR STUNDE FRAUNDE BESUCHT dann Ende 2018 echt ich hab probleme mit Geld was ich hab von Eltern bekommen erreichen nicht dann die beide waren alt beide geliegt in Krankenhaus dann auf wocheplann Regensburg steht gibtes kontrollieren bei Casino wegen Jugend schützen keine ahnung jeder im diesem tag das hat mir enfehlen dir ist langweilig lese das abhand wenn sie hat zurück gekommen hat gesagt muss fahre zum ihre papa dann etwas kleine nicht Verstehens von mir, ich hab aus gemacht Ok dann gehe ich auf terffen punkt wenn schieben mich ab nicht dann hinten mir laufen, euch allem haben geplant, ich war verrückt dann nacht paar stunden sie hat mich besuch bei Polizei diesem Zeit pünkt mir war Rechtig hart sie weint und weint niemand hat uns zugehört dann bei abschiebung haft gesetzen. Und sie jeder Woche hat mir besucht dann haben zu aus gemacht terffen in iran Nächte eine mont, weil ich hab niemanden ich afghanistan ca 6 woche gedauert bis ich hab alles beantragen, die sacharbeiter hat gesagt wegen bin ein Verbrecher genau Februar 2017 ich hab weg gelaufen fbrauer 2019 schiebe mich ab nacht Kabel, trotzdem alle haben gesagt ich habe viele Schanz aber genau Februar haben von Frankfurt am n meine mit voll beleidigungen, meine Klamotten allem war voll Schemel wenn ich hab nach gefragt haben mir gesagt ich hab wegen Wäsche etwas gezahlt, muss ich lernen bekommt niemand hier etwas geschenkt, meine große war 40 haben sommer hose katan voll Don grosse 52 ein kurz tishert und Jacke war so groß wie ein Mantel in Kabel mittel Winter zeit mit ca 5 euro weggeschmissen 500euro meine frau jedesmal hat mich besucht ich hab gespart, ich weiß nicht wenn sie hat nicht mir geld gegeben oder wenn ich ausgebe in Abschied haft dann was noch muss ich terffen, nach 50 tag wieder ich hab die verloren land verlassen, niemand hat geglaubt sie flogen zu mir aber sie hat 2 mal in der iran hat mich besucht in 2019 ende 2019 ich hab bei deutsche konsolat terminn gehabt aber die haben gesagt ich bin afghanen das wegen muss nach dehlie neu oder pakistan, trotzdem meine Papa gestorben, korona hat uns beide fertig gemacht, bis heute kann sein mehr als 5 mal Termine gehabt jedes mal ich habe nicht geschafft, letzte mal 20 Februar war auch nicht geklappt dann sie hat corona bekommen gerade beide sind Hoffnung los gott auch hat uns vergessen, in deutschland ich hab nicht etwas aber hier alles was die wollen ich hab auch übersetzen gründlich aber به vor 10 jahren in deutschland gesagt ich darf nicht hier sein, sie ist müde geworden und ich scherme mich etwas rede darüber die haben meine pass versteckt die neue Pass seit 2 woche ich hab bekommen alte auch ist da eine 3 Jahre und neue 5 jahre aber wie ich bekomme Visum weiß ich nicht nicht ohne ende in 5 jahren verloren das in 20 jahren auch kann ich nicht bekommen verdienenich kann nicht ergen wo fahren hier lebe ich auch auf unbekannte Aufenthalts hier einmal haben mich erwischt außer mich töt geschlagen 5 eure Schutz geld gelassen das ich zeige Aufenthalts oder verlasse diese Land, jeder Tagen ohne Erlaubnis bin hie bekomme busstrafe ca jede Monat 150 agenlich ich habe aber meine Familie meine Geschwister haben Finger gemacht das haben zurück genommen und Strafe bekommen wo war 10 jahre und große dank bin unschuldig raus aber alles hat schief gelaufen, gerade bin versteckt und frage mich in de nicht eine Bus Strafe bekomme ich aber wieso nicht etwas getan ich habe gewürzt so was warte auf mich gerade bin Heimat los ohne arbeit meine frau braucht micht und ich kann nicht da sein trotzdem sie immer war da, wieder bin verrückt leider dieses mal ich hab niemanden mir hilfe und zeit läuft kann sein jeder moment sie macht aus mit mir ausre ich nerve sie kann nicht etaws meine tehma Länge zeite ist für alle Lang walig geworden 2ich beschuldigen mich meine de schpache hat viel so viel fähle, sie immm sie immer hat soches sache bearbeitet, *
Ich kann nicht erkennen, was ich für Sie tun soll.
Bitte wenden Sie sich an meine Hotline: 0900 10 40 80 1
Guten Tag, mein Lebenspartner (indische Staatsbürgerschaft & Schweizer C-Permit (permanent residence permit) und ich (deutsche Staatsbürgerschaft) haben einen 9-monatigen Sohn (deutsche Staatsbürgerschaft). Wir sind aktuell im Prozess für meinen Lebenspartner ein Visum für Familienzusammenführung zu beantragen und die deutsche Botschaft in Bern listet als benötigte Unterlagen u.a. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1. Ich habe in einem Ihrer anderen Kommentare gelesen, dass Sie sagen, dass Sprachkenntnisse bei Familienzusammenführung (Elternteil zu deutschem Kind) nicht notwendig sind. Ist das so? Und wenn ja, auf welche Klausel kann ich mich hier beziehen? Herzlichen Dank und beste Grüße
Das ergibt sich aus § 28 Abs. 1 – wonach der Sprachnachweise nur in den Fällen des § 28 Abs. 1 S. 1 aber nicht im Fall des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG gefordert wird.
Hi ich bin schwedischer Staatsbürger und lebe in Deutschland Ich arbeite Ich bin mit einer Frau aus Serbien verheiratet und sie ist 2 Monate schwanger Wir erwarten Kinder Ich denke ich würde ihr helfen in Deutschland zu bleiben was ich will mein Kind in Deutschland geboren Kann Sie bleibt hier ohne ihren Skifahrer zurück sie hat das Recht hier zu sein nur 3 Monate nicht mehr
Bei einer Ehefrau könnte es die Möglichkeit gebeten direkt bei der Ausländebehörde des Wohnortes einen Aufenthaltstitel zu erteilen.
Ggf. käme auch ein humanitäres Aufenthaltsrecht in Betracht, inbesondere wenn das Visumsverfahren unzumutbar wäre.
guten tag herr admin
ich wollte weissen bitte ich hab niederlassungerlaubnie 28 Abs 2
meine frau wohnt inida
für ehegattennachzug sie beauch A1 sprachkentnisse
oder wann sie in eine jahr 3 mal prüfung gemacht aber trotzdem nicht bestanden A1 was gibt es ausnahmen bitte
vielen dank
Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist der Sprachnachweis A1 grundsätzlich nötig.
Es gibt ein paar Ausnahmen – unterandem wenn die Einholung des Sprachnachweise unzumutbar ist.
Das gilt etwa dann, wenn man ein Jahr lang – nachweisbar – sich in zumutbare umsonst um den Erwerb bemüht hat.
Ihre Frau soltle daher ein Tagebuch führen über Ihre Lerneinheiten, Nachweise über besuchte Kurse, Nachweise über Kosten, die mit dem Erwerb zusammenhängen sichern..
Hallo Admin,
Mein Sohn lebt in Deutschlan seit er 10 Jahre jung. Er besitzt eine Niederlassungserlabnis, seine Frau und die drei Kinder. Leben in Irak. Er beabsichtigt seine Familie nach Deutschland zu hohlen. Seine relevante Dukumente sind schon vorretig. wollte wissen ob es ist relevant bei der Frau ein Sprachlevel A1 zu erreichen obwohl sie nur Grundschule obsolviert hatte.
Mein sohn ist Berufstätig und hat eigene Wohnung in Deutschland.
Meiner Frage ; kann mein Sohn die Nationale Visum für seiner Familie beantragen ohne die Sprachprüfung seiner Frau?
Der deutsche Sprachnahweis entfällt nur in Ausnahmefällen.
Wenn Ihre Frau nicht innerhalb eines Jahres – trotz des Nachweises entsprechender Bemühungen – nicht in der Lage ist den Nachweis zu erbringen, käme eine Ausnahme in Betracht.
Vielleicht besteht auch eine Ausnahme bei einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG – wenn die Ehe bereits bestand.
Guten Abend Admin,
wir haben mit meine Frau in Russland geheiratet, da ich kaum was finde wegen Familiennachzug zu Deutschen partner könnten sie mir eventuell helfen, meine frau bekommt natürlich kein visum mehr 3 absagen, konsulat reagiert auch nicht auf meine schreiben oder anrufe. Und wir müssen alles hier aus Russland erledigen nur ich weis nicht mal an wenn ich mich jetzt wende damit ich zumindest die Unterlagen einreichen für familiennachzug?
Der Visumsantrag wäre bei der zuständigen deutschen Botschaft in Russland einzureichen.
Weitere Hinweise finden Sie auf den Webseiten der deutschen Botschaft (Terminsbuchung, Zuständigke, Antragsformulare).
Guten Abend,
ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit und habe im Dezember letzten Jahres meinen libanesischen Partner geheiratet.
Im Juni 2017 bin ich in den Libanon gezogen und habe ihn dort kennengelernt.
Wir sind gerade dabei unsere Dokumente zusammen zu bekommen um das Visum bei der deutschen Botschaft im Libanon zu beantragen.
Es wird ein A1 Zertifikat verlangt!
Jedoch kann er sich bei keinem der deutsch Kurse anmelden da diese wegen corona geschlossen sind. Auch online besteht nicht die Möglichkeit an dem Kurs teilzunehmen da es im Libanon keinen Strom mehr gibt!!
Wir haben täglich 1-2 Stunden Strom und das war’s auch schon.
Es herrschen das reinste Chaos und das Leben hier ist einfach unzumutbar! Was kann er Bzw. wir nun tun um ohne das A1 Zertifikat ein Visum für Familiennachzug zu bekommen?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus
Es dürfte sich empfehlen, sobald wie möglich ein Termin bei der Botschaft zu buchen – und auch unabhängig vom Termin die Antragstunterlagen – ggf. postalisch – bei der Botschaft einzureichen.
Ggf. kann vom Nachweis A1 abgesehen werden – wegen Coronna bzw. in einigen sonstigen Ausnahmefällen.
Allerdings dürfte es sich auch empfehlen, dass er sich auch anderweitig bemüht, Deutsch zu lerneen (online, Selbstudium, mit Ihnen, u.a.).
Guten Tag,
mein Lebenspartner hat einen volljährigen Sohn in der Türkei. Mein Partner hat seit 1985 die deutsche Staatsbürgerschaft und ist gebürtiger Türke. 2015 hat er von seinem Sohn das erste mal erfahren. Der Sohn ist 1993 in der Türkei geboren worden. Nun ist meine Frage, ob ich ihn im Rahmen der Familienzusammenführung hierher holen kann? Ich benötige dringend Hilfe, denn ich bin blind und es würde mir helfen, wenn er hier wäre. Oder wohin kann ich mich wenden, um das zu klären?
Vielen Dank für die Hilfe!
Ein Familiennachzug von volljährigen Kindern ist schwierig.
Hier sollte geprüft werden, ob nicht anderere Aufenthaltszwecke möglich sein, etwa zur Ausbildung, Spracherwerb, Arbeit..
Guten Abend, Herr Admin!
Ich habe vor meine Verlobte aus der Türkei nach Deutschland zu holen. Ich habe unterschiedliche Infos im Internet gelesen (Ausnahmeregelung für türkische Staatsbürger, Hochqualifizierte, Anspruch auf ein Familienleben und laut Grundgesetz)würde Sie um Auskunft bitten. Ich bin in Deutschland geboren, deutsche Staatsbürgerschaft,bin Beamter(Lehrer) seit fast zehn Jahren.
Ist für meine zukünftige Frau ein Sprachnachweis nötig?
Grundsätzlich ist beim Nachzug zum Ehegatten jedenfalls ein Sprachnachweis erforderlich, sofern nicht Ausnahmen greifen.
Bei anderern Aufenthaltzwecken ist der Sprachnachweis nicht unbingt erforderlich.
Gerne stehe ich Ihnen unter meiner Hotline aus dem deutschen Festnetz zur Verfügung.
Hallo lieber Admin,
Wie bisher wird im Fall des § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 AufenthG zwischen Möglichkeit und Zumutbarkeit Seite 3 von 4 des Spracherwerbs und Möglichkeit und Zumutbarkeit des Nachweises der Sprachkenntnisse differenziert.
Für den Fall nicht nur kurzfristiger pandemiebedingter Einschränkungen der Spracherwerbsmöglichkeiten im Drittstaat (Schließung Sprachschulen, Reisebeschränkungen usw.) wurde der
bisherige Richtwert wonach dem ausländischen Ehepartner nur zumutbare Bemühungen zum Spracherwerb und Sprachnachweis abverlangt werden, die den zeitlichen Rahmen von einem
Jahr nicht überschreiten, AUF SECHS MONATE REDUZIERT. “ – wo im Gesetzestext steht es genau?
Wäre Ihnen sehr dankbar.
Gruß,
Liy
https://www.familiennachzug-visum.de/corna-und-sprachnachweis
Guten Morgen Herr admi
Mein Frau hat 1 Jahre zum Deutschkurse, zweimal versucht die Prüfung A1 bei goethe-institut gemacht aber nicht bestanden,
Gibt es eine Ausnahme familienzusammenführung weg.
Freundrich Grüße
Ein Ausnahme ist unter anderem dann möglich, wenn trotz vergeblicher Bemühungen ein Nachweis nicht erbracht werden kann.
Wichtig ist die Bemühungen darlegen und belegen zu können.
Ich bin ukrainischer Staatsangehöriger deutscher Herkunft (mein Großvater väterlicherseits war Deutscher) und lebe aufgrund einer ständigen Aufenthaltserlaubnis (staly pobyt) in Polen, wo ich ein Bauunternehmen betreibe. Meine Onkel, Vettern und Basen sind alle deutsche Staatsangehörige; die Familie lebt seit 1945 in Kemnitz-Bernstadt (Niederschl. Oberlausitzkreis; ehem. Landkreis Görlitz). Im Verfahren über meinen Antrag auf Feststellung meiner deutschen Staatsangehörigkeit war es mir bisher aufgrund der mir zugänglichen Unterlagen nicht möglich, glaubhaft zu machen, wann und ggfls. wie mein verstorbener Großvater als vormalig österreichischer (galizischer) Staatsangehöriger, der diese wahrscheinlich durch den Versailler Vertrag verloren hat, seine deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Er hat 1945 eine deutsche Frau geheiratet und Zeit seines Lebens in Kemnitz gewohnt.
Nun habe ich von der Möglichkeit des Verwandtennachzuges zu deutschen Staatsangehörigen erfahren und bin dabei, erforderliche Informationen zu sammeln. Können Sie mir die theoretischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag nennen? Meinen Lebensunterhalt kann ich schon jetzt mit einer polnischen GbR als Bauunternehmer in Deutschland erwerben. Ich lerne derzeit eifrig Deutsch und kann schon ganz gut auf Deutsch kommunizieren.
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Der „Verwandtennachzug“ ist nur im besonderen Härtefall möglich.
Einfacher dürfte hier der Nachzug zur Erwerbstätigkeit sein.
Erleichtere wäre dies möglich, wenn Sie in Polen bereits ein Daueraufenthalsrecht-EU hätten.
Lieber Herr Admin, meine Ehefrau, afghanische Staatsangehörige, hat im April einen Termin bei der deutschen Botschaft. Ich besitze afghanische und deutsche Staatsangehörigkeiten. Vorher besaß ich Subsidiär-Schutz-Schutz. Unsere Ehe wurde nach der Flucht geschlossen. Ist ein Sprachnachweis erforderlich? Wir sind seit Nov 2021 verheiratet und sind seit Juni 2021 zusammen. Aufgrund der jetzigen Situation in Afghanistan kann sie kein Deutsch lernen. Liebe Grüße
Ein Sprachweis ist grundsätzlich nötig. Sie haben als Deutscher keinen Vorteil.
Andere Eu-Bürger benötigen allerdings keine Sprachnachweis.
Ansonsten gibt es noch andere Ausnahmen (geringer Integrationsbedarf, u.a.).
Die Botschaft verweist darauf, dass der Sprachtest z.B. beim Goetheinstitut in Pakistan (bzw. New Delhi) erbracht werden kann.
Man kann versuchen auf die Unzumutbarkeit hinzuweisen: Unmöglichkeit zu lernen – oder nur schwierig, aber die Botschaften tun sich sehr schwer mit solchen Ausnahmen.
Vielleicht kann Sie bei dem Termin auch einen entsprechen Testtermin ergattern.
Sie sollte jedenfalls Deutsch lernen und ihre Bemühungen dokumentieren.
Am Besten mit einem Kalender / Tagebuch, wo Sie niederlagt was, wie lange ..wie geübt hat.
Hallo Admin,
Seit 2018 lebe ich in der Türkei und habe seit Anfang diesen Jahres gearbeitet. Zwischenzeitlich habe ich meinen Mann kennengelernt und geheiratet. Ich möchte aber nun wieder zurück nach Deutschland(meinen (Lehramts-)Master nachholen und dort als Lehrerin anfangen zu arbeiten. Natürlich möchte mein Mann mitkommen. Bestehe hier die Möglichkeit auf Freizügigkeitsrecht? Wir beide sind 32 Jahre alt und seit knapp vier Jahren verheiratet. Ich bin zudem deutsche Staatsangehörige, habe in Deutschland studiert und bin wieder in Deutschland angemeldet.
Danke im Voraus
Für den Nachzug Ihres Ehemannes sehe ich keine Probleme.
Danke für Ihre Antwort. Müsste er unter diesen Umständen auch einfache Deutschkenntnisse vorzeigen? Oder könnte ich mich auf das Freizügigkeitrecht beziehen?
Er hat eine vom Konsulat anerkannte Prüfung abgelegt und im schriftlichen Bereich bestanden. Lediglich im mündlichen Bereich müsste er die Prüfung nochmals ablegen.
Guten Tag,
für ein Heiratsvisum werden Voraussetzungen des § § 28 30 geprüft. Es wird ein Sprachnachweis verlangt. Dann müssten die Ausnahmefälle von der Vorlage dieses Nachweises beim Heiratsvisum auch gelten. Sehe ich das richtig? Manche deutschen Auslandsvertretungen sehen Ausnahmefälle beim Visum zwecks Eheschließung vor, manche nicht.
Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür?
Mit freundlichen Grüßen
Baran
Die Ausnahmeregelungen finden sich in den von Ihnen genannten Vorschriften, § 30 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG.
Als Bundesgesetz sind alle Behörden daran gebunden.
ja, die Behörde meinte aber, dass dieses Gesetz bei der Eheschließung nicht greife. Weil im Gesetz das Wort Ehegatte steht..extrem falsch, aber so ist es. die verlangen immer noch Sprachnachweis..
Guten Tag
Ich weiß leider nicht ob sie noch Fragen beantworten aber schreibe es trotzdem hier rein.
Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaf, mein Mann ist seit 2022 Asylbewerber und hat eine Duldung. Bin seit Februar 2023 verheiratet und wir erwarten ein Kind.
Biss jetzt habe er wegen der Spachbarriere kein Aufenthaltserlaubnis erhalten. Leider 2 mal nicht bestanden bei Telch. A1 zertifikat von Sprachschule wird nicht akzeptiert.
Meine Frage muss mein Mann immer noch ein A1 zertifikat nachweisen wenn unser Kind auf der Welt ist?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Bei einem Nachzumg zum Kind – ist ein Sprachnachweis nicht erforderlich – bei gemeinsamen Sorgeruncht und für deren Ausübung, § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG.
Bei Ehegattenachzug würde sich die Frage stellen, ob er nicht bereits alles zumutbare für den Sprachwerwerb geleistet hat und daher vom Sprachnachweis abzusehen wäre.