Pflegekräfte aus dem Ausland

Deutschland wirbt um ausländische Pflegekräfte.
Seit 2012 mit dem Programm „Triple Win“, derzeit mit den Ländern Bosnien und Herzegowina, Philippinen und Tunesien.
Aus Vietnam werden Auszubildende für die Pflege angeworben.

Aber auch Pflegefachkräfte aus Mexiko und Brasilien sind gefragt.
Aus El Salvador werden seit dem Jahr 2019 Auszubildende für die Altenpflege gewonnen.

Zum Teil könnten die Pflegekräfte auch sprachlich gefördert werden.
Hilfen kann es auch geben beim Visumverfahren, Berufsanerkennung, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung
der ausländischen Berufsqualifikationen.

Für junge Menschen, die eine Perspektive in Deutschland suchen, kommt vielleicht eine Tätigkeit als Pflegekraft in Betracht. Meist ist die entsprechende Ausbildung im Heimatland erforderlich.

Zuschüsse für Arbeitgeber

Arbeitgeber können – zeitlich befristet -Kostenzuschüsse zur Auslands-anwerbung erhalten.

Diese Fördermaßnahmen stehen grundsätzlich Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation offen, die bereits in Deutschland
leben oder in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten möchten.

Weitere Hinweise zu den Maßnahmen finden sich im KAP-Bericht: – Konzertierte Aktion Pflege.

4 Gedanken zu „Pflegekräfte aus dem Ausland“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich heiße Hassen Mtiri. Ich bin tunesich ich bin 21 jahre alt. ich wohne in tunesien. Ich habe in b1 bestanden.ich möchte eine Ausbildung als Pflegekraft machen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Marouan Mtiri

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Meine Name ist Elca Müller und ich suche für ein Freundin die Möglichkeit dass Sie hier in Deutschland der Ausbildung als Pflegefachkraft oder was endliches machen kann.
    Sie ist schön bereit Krankenschwester mit viel Erfahrung in Brasilien. War vor ein Jahr hier in Deutschland bei ihre Bruder und hat auch schon der B1 Zertifikat. Können Sie mir bitte helfen und sagen wo ich sie anmelden kann?
    Mit freundlichen Grüßen.
    Elca Müller.

    1. Sie sollte sich an die Auslänlderbehörde Vorort werden, zwecks Erteilung eines Aufenthaltstitels.
      Am Besten mit dem Ausbildungsvertrag, bzw. Arbeitsvertrags (entwurf).

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