Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 23.12.2022 Anwendungshinweise zum ChancenAufenthaltsrecht veröffentlicht sowie ein Merkblatt für Inhaberinnen der neuen Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, in dem Hinweise zu den Anforderungen an den späteren Übergang in § 25a / b (z. B. Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse
etc.) gegeben werden.
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA)
hat eine Arbeitshilfe „Aufenthaltsrecht“ (Stand: 05.12.2022) veröffentlicht, in der die geplanten Änderungen durch das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts im Aufenthaltsgesetz hervorgehoben sind.
Zudem hat sie eine Übersicht (Stand: Januar 2023) zu den sozialrechtlichen Ansprüchen mit der neuen Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) erstellt.
Auch die Diakonie Deutschland hat erste Hinweise (Stand: Januar 2023) für die
Beratungspraxis zum Chancen-Aufenthaltsrecht und zu den geänderten Bleiberechtsregelungen in § 25a und § 25b AufenthG veröffentlicht und Checklisten zu § 25a, § 25b und zum Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c) erstellt.
Der Flüchtlingsrat NRW hat eine Übersicht über die aktuellen Erlasse der Länder zusammengstellt.