Trotz Corona – Familiennachzug wieder möglich

Der Mitte März aufgrund von Corona ausgesetzte Familiennachzug ist seit dem 02.07.2020 wieder möglich. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit Pressemitteilung vom 01.07.2020 über die schrittweise Aufhebung der gel-tenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten informiert. Danach gelten „erweiterte Einreisemöglichkeiten für Reisende aus allen Drittstaaten, die einen wichtigen Reisegrund haben“. Einreisen im Wege des Familiennachzugs werden explizit als wichtiger Reisegrund angeführt.

Von Angehörigen, die zu ihren Familien nachziehen möchten, verlangt das BMI im Zuge der „Neuvisierung“ jedoch die Vorlage von Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sind.

Dies geht aus Verfahrenshinweisen des BMI an die Ausländerbehörden vom 12.06.2020 hervor. Darüber hinaus setzt das BMI eine enge einmonatige Frist, um eine „Neuvisierung“ zu beantragen.

Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Möglichkeit der Antragstellung auf „Neuvisierung“ auf der Website der zuständigen Auslandsvertretung.

Einige Auslandsvertretungen haben Hinweise und Fristen auf ihrer Website veröffentlicht; deutsche Auslandsvertretungen in der Türkei: bis zum31.07.2020, deutsche Botschaft in Beirut (auch für Syrerinnen): bis zum 03.08.2020, deutsche Auslandsvertretungen in Pakistan: vor dem 08.08.2020, deutsche Auslandsvertretungen in Neu-Delhi und Islamabad für afghanische Antragstellerinnen: vor dem 09.08.2020, deutsche Botschaft Khartum (Su-dan): bis zum 10.08.2020, deutsche Auslandsvertretungen in Indien: bis zum 13.08.2020, deutsche Bot-schaft in Amman (Jordanien): bis zum 19.08.2020.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/07/aufhebung-einreisebeschraenkung.html

https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/BMI_Laenderschreiben-zu-abgelaufenen-Visa-im-Ausland_20200612.pdf