Visa in Krisenlagen – Äthopien

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat in einem Schreiben vom 26.11.2021 (link über Flüchtlingsrat NRW e.V.) Hinweise zum Familiennachzug aus Krisenregionen zu Deutschen am Beispiel Äthiopiens gegeben.

Das Schreiben richtet sich an die deutschen Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden.

Eine zügige Ausreise von ausländischen Familienangehörigen von Deutschen soll durch eine rasche Bearbeitung anhängiger oder kurzfristig gestellter Visumsanträge erleichtert werden.

Trotz Corona – Familiennachzug wieder möglich

Der Mitte März aufgrund von Corona ausgesetzte Familiennachzug ist seit dem 02.07.2020 wieder möglich. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit Pressemitteilung vom 01.07.2020 über die schrittweise Aufhebung der gel-tenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten informiert. Danach gelten „erweiterte Einreisemöglichkeiten für Reisende aus allen Drittstaaten, die einen wichtigen Reisegrund haben“. Einreisen im Wege des Familiennachzugs werden explizit als wichtiger Reisegrund angeführt.

Von Angehörigen, die zu ihren Familien nachziehen möchten, verlangt das BMI im Zuge der „Neuvisierung“ jedoch die Vorlage von Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sind.

Dies geht aus Verfahrenshinweisen des BMI an die Ausländerbehörden vom 12.06.2020 hervor. Darüber hinaus setzt das BMI eine enge einmonatige Frist, um eine „Neuvisierung“ zu beantragen.

Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Möglichkeit der Antragstellung auf „Neuvisierung“ auf der Website der zuständigen Auslandsvertretung.

Einige Auslandsvertretungen haben Hinweise und Fristen auf ihrer Website veröffentlicht; deutsche Auslandsvertretungen in der Türkei: bis zum31.07.2020, deutsche Botschaft in Beirut (auch für Syrerinnen): bis zum 03.08.2020, deutsche Auslandsvertretungen in Pakistan: vor dem 08.08.2020, deutsche Auslandsvertretungen in Neu-Delhi und Islamabad für afghanische Antragstellerinnen: vor dem 09.08.2020, deutsche Botschaft Khartum (Su-dan): bis zum 10.08.2020, deutsche Auslandsvertretungen in Indien: bis zum 13.08.2020, deutsche Bot-schaft in Amman (Jordanien): bis zum 19.08.2020.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/07/aufhebung-einreisebeschraenkung.html

https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/BMI_Laenderschreiben-zu-abgelaufenen-Visa-im-Ausland_20200612.pdf

Familiennachzug behindert: Visanträge Syrien

Nach einer Pressemitteilung  von PRO ASYL vom 7. April 2016 wird der „Familiennachzug wird systematisch behindertjedenfalls sehenden Auges durch die Bundesregierung hingenommen. Einige der folgenden Ausführungen der Pressemeldung sind auch aus den Erzählungen meiner Mandanten bestens nachvollziehbar.

Syrer können einen Visumsantrag in Syrien nicht stellen, sondern müssen dies in den Nachbarländern tun.
Die Bearbeitung der Visumsanträge erfolgt sehr schleppend und nur bei wenigen Auslandsvertretungen, die für die Betroffenen nur schwer zu erreichen sind.
Die für viele Flüchtlinge leichter erreichbare deutsche Auslandsvertretung in Erbil/Nordirak stellt beispielsweise nur Geschäftsvisa aus, keine Visa für den Familiennachzug.
Familienangehörige warten viele Monate oder sogar mehr als ein Jahr auf ihre Termine bei den deutschen Außenvertretungen in der Türkei, in Jordanien und im Libanon. Allein in Beirut beträgt die Wartezeit auf einen Termin mindestens 14 Monate. Dort gab es Ende Dezember 2015 bereits 6.000 feststehende Termine für Anträge auf Familienzusammenführung für insgesamt ca. 18.000 Personen. Auch in der Türkei beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit mindestens 14 Monate.

Zudem hat die Türkei für Syrer, die über Drittländer einreisen, eine Visumspflicht eingeführt. So stecken nun Tausende von Flüchtlingen an der syrisch-türkischen Grenze fest. Weil ein Visum für die Türkei nicht oder nicht zeitnah beschafft werden kann, verfallen Termine, auf die die Familienangehörigen monatelang gewartet haben.

Mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpfen Angehörige von Syrern, die Termine für die Visumantragstellung zwecks Familienzusammenführung über die deutsche Botschaft in Jordanien gebucht haben. Nach Jordanien kann die nachziehende Person nur einreisen, wenn dem Antrag auf Einreise seitens des jordanischen Innenministeriums zugestimmt wird. Eine solche Einreisegenehmigung wird in etlichen Fällen verweigert. Nachdem das Sechs-Millionen-Einwohner zählende Jordanien bereits rund 1,2 Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen hat, müssen Tausende von Flüchtlingen in der Wüste vor der Grenze verharren und sind ausgesperrt.

Von ProAsyl als Anhang zur Presseerklärung: Beispiele.

Das Deutsche Rote Kreuz bleibt dran und versucht, in Gesprächen mit dem Auswärtigen Amt den Familiennachzug zu verbessern, so ein weitere Meldung von Pro Asyl.

Info des Auswärtigen Amtes zum Familiennachzug: Info für den Nachzug von syrischen Flüchtlingen

Tipps zur Familienzusammenführung über die Türkei hinterlegt beim Flüchtlingsrat Niedersachsen als PDF-Datei.

 

erleichterte Visa für Erdbeben-Opfer –

Der Informationsverbund Asyl & Migration hat in einem Artikel vom 09.03.2023 wichtige Informationen des Auswärtigen Amtes zu den Visaverfahren für vom Erdbeben betroffene türkische und syrische Staatsangehörige zusammengetragen. Außerdem wird auch über die durch das Land Berlin eingeführte Verfahrenserleichterung für den Familiennachzug durch den Erlass einer sogenannten Globalzustimmung für die Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung informiert.