Nach einer Pressemitteilung von PRO ASYL vom 7. April 2016 wird der „Familiennachzug wird systematisch behindert“ jedenfalls sehenden Auges durch die Bundesregierung hingenommen. Einige der folgenden Ausführungen der Pressemeldung sind auch aus den Erzählungen meiner Mandanten bestens nachvollziehbar.
Syrer können einen Visumsantrag in Syrien nicht stellen, sondern müssen dies in den Nachbarländern tun.
Die Bearbeitung der Visumsanträge erfolgt sehr schleppend und nur bei wenigen Auslandsvertretungen, die für die Betroffenen nur schwer zu erreichen sind.
Die für viele Flüchtlinge leichter erreichbare deutsche Auslandsvertretung in Erbil/Nordirak stellt beispielsweise nur Geschäftsvisa aus, keine Visa für den Familiennachzug.
Familienangehörige warten viele Monate oder sogar mehr als ein Jahr auf ihre Termine bei den deutschen Außenvertretungen in der Türkei, in Jordanien und im Libanon. Allein in Beirut beträgt die Wartezeit auf einen Termin mindestens 14 Monate. Dort gab es Ende Dezember 2015 bereits 6.000 feststehende Termine für Anträge auf Familienzusammenführung für insgesamt ca. 18.000 Personen. Auch in der Türkei beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit mindestens 14 Monate.
Zudem hat die Türkei für Syrer, die über Drittländer einreisen, eine Visumspflicht eingeführt. So stecken nun Tausende von Flüchtlingen an der syrisch-türkischen Grenze fest. Weil ein Visum für die Türkei nicht oder nicht zeitnah beschafft werden kann, verfallen Termine, auf die die Familienangehörigen monatelang gewartet haben.
Mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpfen Angehörige von Syrern, die Termine für die Visumantragstellung zwecks Familienzusammenführung über die deutsche Botschaft in Jordanien gebucht haben. Nach Jordanien kann die nachziehende Person nur einreisen, wenn dem Antrag auf Einreise seitens des jordanischen Innenministeriums zugestimmt wird. Eine solche Einreisegenehmigung wird in etlichen Fällen verweigert. Nachdem das Sechs-Millionen-Einwohner zählende Jordanien bereits rund 1,2 Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen hat, müssen Tausende von Flüchtlingen in der Wüste vor der Grenze verharren und sind ausgesperrt.
Von ProAsyl als Anhang zur Presseerklärung: Beispiele.
Das Deutsche Rote Kreuz bleibt dran und versucht, in Gesprächen mit dem Auswärtigen Amt den Familiennachzug zu verbessern, so ein weitere Meldung von Pro Asyl.
Info des Auswärtigen Amtes zum Familiennachzug: Info für den Nachzug von syrischen Flüchtlingen
erleichterte Visa für Erdbeben-Opfer –
Der Informationsverbund Asyl & Migration hat in einem Artikel vom 09.03.2023 wichtige Informationen des Auswärtigen Amtes zu den Visaverfahren für vom Erdbeben betroffene türkische und syrische Staatsangehörige zusammengetragen. Außerdem wird auch über die durch das Land Berlin eingeführte Verfahrenserleichterung für den Familiennachzug durch den Erlass einer sogenannten Globalzustimmung für die Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung informiert.
Hallo Dr Wolfgang Burstedde
Es war Lang das haben wir nicht gesprochen,ok ich bin guts und wie gehts dir????
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Danke
Mitfreundlisch gruss
Djamel karoual
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Von:07/03/2016>>>>>06/03/2026
Ich warten dich!!!!!!
Gerne steh eich zur Verfügung.
Am Besten Sie rufen mich an unter: 02222-931180
Sehr geehrter Herr admin,
Ich Habe ein frage bitte?ich möchte familienzusammenführung in Erbil Irak und habe deutsche staatsangehörigkeit welche botschaft ist zuständig?
Zuständig ist die Deutsche Botschaft, wo die (nachziehende) Familie wohnt.
Sehr geehrter Herr Admin.
Ich möchte meinen Freund aus dem iran nach Deutschland holen.
Ich habe über eine Einladung nachgedacht aber da ich mich 5 Jahre verpflichten muss, bin ich sehr unsicher und habe Angst.
Bitte helfen Sie mir,vielleicht gibt es eine andere Lösung.
Vielen Dank
Elli
Vielleicht kann Ihr Freund eine Kaution stellen – bzw. kommt ein anderer für die Verpflichtungserklärung in Betracht?
Guten Tag,
Ich weiß nicht ob mir jemand irgendwie weiterhelfen kann.
Ich bin mit meiner Frau seit 6 Jahren verheiratet, nun möchte ich das meine frau in deutschland mit mir bleibt und nicht das sie jedesmal ausreisen muss nach serbien und dann wieder nach Deutschland kommt als tourist.
Was muss ich machen??
Ich habe einen Aufenthalt 25 abs 5 gültig Feb.2023.
Ich würde mich über hilfreiche Rückmeldung freuen.
Mfg Demiri
Ein Nachzug ist nach § 29 aufenthG mit § 25 Abs. 5 nicht möglich.
Ihr Ziel sollte also der Wechsel des Aufenthaltstitles sein – oder Ihre Frau versucht direkt z.B. über eine Erwerbstätigkeit in Deutschland einen eigenen Titel zu erhalten.
Guten Tag ,
ich weiß nicht,ob jemand mir Helfen kann.
Meine Antrag für Familiennachzug ist bei Ausländeramt seit einen Monat gekommen und dort wollen erst nach 4 Monaten meinen Antrag bearbeiten,obwohl es von mir keine Unterlagen benötigt ,da ich Deutsche Staatsangehörigkeit bin .
Wie kann ich mit Ausländeramt umgehen,um meine Antrag zu beeilen.
Vielen Dank.
Seit langem sind die Ausländerämter „überarbeitet“.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass von Ihnen bzw. von dem Nachziehende keine Unterlagen verlangt werden…
Vielleicht hilft es wenn ein Anwalt interveniert…
Nach drei Monaten kann auch Untätigkeitsklage eingereicht werden, was aber in der Regel zu keiner Beschleunigung führt, jedenfalls dann nicht, wenn das Verwaltungsgericht in Berlin zuständig ist.