Einbürgerungstest

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest werden die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen.
Dieser Nachweis ist für die Einbürgerung in der Regel erforderlich.

Bei den Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie sich zum Test anmelden.

In Bonn zum Beispiel bei der VHS der Stadt Bonn, Tel. 0228/773355, Mühlheimer Platz 1, 53111 Bonn,  Email: vhs@bonn.de

Bei der Prüfung bekommen Sie ein Testheft mit 33 Fragen. Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage ist aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Wenn mindestens 17 Fragen richtig beantwortet wurden, ist der Test bestanden. Dies wird bescheinigt.
Mit der Bescheinigung können Sie bei der Einbürgerungsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen.
Der Test kann beliebig häufig wiederholt werden.

Ausnahme vom Einbürgerungstest

Eine Einbürgerungstest ist nicht erforderlich, wenn

  • ein deutscher Schulabschluss vorhanden ist
  • die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllt werden können.