zuständige Einbürgerungsbehörde

Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit einer Beratung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort.
Dort erhält man auch das Antragsformular für die Einbürgerung.
Der Einbürgerungsantrag wird von der Stadt-/Gemeindeverwaltung am Wohnort an die zuständige Einbürgerungsbehörde weitergeleitet und dort abschließend bearbeitet.

Einbürgerungsbehörde in Nordrhein-Westpfalen

Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung des Landes NRW über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitssachen vom 3. Juni 2008 ( GV.NW. Nr. 19 vom 20.06.2008. S. 468 ) sind für Einbürgerungen die Ordnungsbehörden der kreisfreien Städte, die örtlichen Ordnungsbehörden der großen kreisangehörigen Städte und im Übrigen die Kreisordnungsbehörden zuständig.

Einbürgerungsbehörde Bonn

Die Terminvereinbarung für Einbürgerung bei der Stadt Bonn
montags und dienstags zwischen 13.00 und 16.00 Uhr sowie
mittwochs zwischen 08.00 und 12.00 Uhr sowie 13.00 und 16.00 Uhr
unter den Rufnummern

  • 0228 – 77 63 23 (Buchstaben A – E),
  • 0228 – 77 63 28 (Buchstaben F – M) und
  • 0228 – 77 63 24 (Buchstaben N – Z) vornehmen.
Einbürgerungsbehörde Rhein-Sieg-Kreis

Für  den Rhein-Sieg-Kreis (ohne die Stadt Troisdorf) bedeutet dies, dass die Kreisordnungsbehörde sowohl über Einbürgerungsverfahren auf der Rechtsgrundlage der §§ 9, 10 StAG (Anspruchseinbürgerungen) als auch über die Einbürgerungsverfahren auf der Rechtsgrundlage der §§ 8,13,14 StAG (Ermessenseinbürgerungen) zuständig ist.

Rhein-Sieg-Kreis
Ausländeramt
Abt. 30.32
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel. 02241/13 – 3107 oder 02241/13 – 2656.
Fax 02241-13 2439
Einbürgerungen Rhein-Sieg-Kreis

Zuständige Einbürgerungsbehörde im Rheinland-Pfalz

Der Einbürgerungsantrag ist bei der Kreis- oder Stadtverwaltung oder Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltung der oben genannten Behörden zu stellen.
Über den Einbürgerungsantrag entscheidet in Rheinland-Pfalz abschließend die Kreisverwaltung, in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Antragsformulare sind bei der Kreis- oder Stadtverwaltung oder Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Einbürgerungen Kreis Ahrweiler

Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 3.1 – Ordnung und Verkehr
Telefon 02641/975-393
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Fax: 02641/975-388

Einbürgerungen in Remagen

Standesamt Remagen Tel.: 02642-20134