In die EU über Serbien

Eine humanitäres Visum, etwa wegen Asyl, kann nicht bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden. Ein reguläre Einreise wird daher für viele Flüchtling in die EU verwehrt.

Aber folgende Staatsangehörige könne noch visafrei nach Serbien einreisen:

Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belarus, Bolivien, China, Kuba, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Jamaika, Kasachstan, Kirgistan, Kuwait, Mongolei, Oman, Qatar, Russland, Surinam und die Türkei (laut Migrationsforscherin Jelena Unijat von der Belgrader Hilfsorganisation “ Gruppe 484″ – FAZ v. 16. November 2022, S. 6, „In jugoslawischer Tradition, v. Michael Martens.

Die EU-Staaten machen Druck auf Serbien seine großzügige Visapraxis einzuschränken. Serbien wird dem Druck wohl nachgeben, da es in die EU möchte. Die Abkommen für die Visafreie-Einreise mit Tunesien und Burundi hat Serbien bereits gekündigt.

Solange die EU keine Möglichkeit bietet, Asyl auch aus dem Ausland zu beantragen, werden Flüchtlinge versuchen über Serbien oder ein anderes Drittland irregulär in den EU-Länder zu kommen.

Studierende aus Ukraine – Drittstaatler – Arbeitshilfe

Drittstaatsangehörige – also nicht EU-Bürger – aus der Ukraine, die nur eine befristeten ukrainischne Aufenthaltstitel besitzen, falle nicht unter die Privleigen der „Massenzustrom-Richtlinie„. Ihnen kann aber ein Aufenthaltstitl nach § 24 AufenthG erteilt werden. Besonder betorffen sind internationale Studenten aus der Ukraine, etwa aus Ghana, Marokko, Tunesione oder Pakitstan, die an Hochschulen in Kiew, Lemberg, Odess oder Charkiw eingeschrieben waren.

Möglich ist auch ein Asylverfahren, was aber häufig nicht sinnvoll ist und nicht einfach zurückgenommen werden kann.

Zuweilen verweist die Ausländerbehörde gerne auf das Asylverfahren, aber ggf. sollte auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestanden werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 17.10.2022 in einem Erlass über das „Verfahren bei nicht-ukrainischen drittstaatsangehörigen Studierenden aus der Ukraine“ unter anderem vorgesehen, dass bei begründeter Aussicht auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 16b AufenthG (Studium) oder § 16a (Ausbildung), die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung für ein Jahr erteilen kann.
Die Gültigkeitsdauer der Fiktionsbescheinigung könnte genutzt werden, um die noch Erteilungsvoraussetzungen für den Aufenthaltstitel zu erfüllen. Grundsätzlich müsse für jede Person geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 AufenthG erfüllt seien und sofern dies der Fall sei, diese Option genutzt werden.

Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz hat mit Rechtsanwalt Jens Dieckmann aus Bonn eine Arbeitshilfe „Eilantrag bei rechtswidrigem Verhalten
der Ausländerbehörde bei Antragstellung nach § 24 AufenthG von ukrainische Drittstaatsangehörige
n“ (Stand: 30.09.2022) veröffentlicht, in der die rechtlichen Schritte erörtert werden, durch die für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine die Antragstellung nach § 24 und die Fiktionsbescheinigung inklusive
der Erwerbstätigkeitserlaubnis durchgesetzt werden kann.

Aufenthalt für russische „Deserteure“

Nach dem Bericht der FAZ vom 1. Oktober 2022 wird die Einreise von Russen mit Schengenvisa erschwert. Einreiseerlaubnisse sollen nur noch in Ausnahmefällen erteilt werden – aus humantären Gründen: für politische Dissidenten, Jornalisten und zwingend notwendige Famlienbesuche

Auch bereits erteilte Visa sollen insoweit überprüft werden.

Ansonsten besteht weiterhin der mühsame Weg, lanfgristige Visa (in der Regel über die deutschen Auslandsertretungen in Russland) oder Asyl zu beantragen.

Problematisch sind die Ausführungen, wonach der Antrag auf langfristige Visa nicht von Georgien oder Kasachstan aus gestellt werden können. Sobald die Zuständigkeit dort begründet wird – durch den Aufenthalt – dürfte diese nicht verwehrt werden.

Seit dem 12. September ist das Abkommen mit Russland über die erleichterte Visavergabe ausgesetzt worden.

Communication on providing guidelines on visa issuance in relation to Russian applicants

Commission Communication Guidelines Visa External Borders

Beschluss des Rates•über die Aussetzung der Anwendung des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Russland

Совет принял решение о полной приостановке упрощенного визового режима с Россией

Familinachzug bei Kindern auch nach Eintritt der Volljährigkeit von 18 Jahren

Minderjährige können leicht zur Familie nachziehen. Was passiert, wenn das Kind während des Verfahrens volljährig wird?

Der Europäische Gerichthshof nun festgestellt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Minderjährigkeit bei der Familienzusammenführung ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
( Urteile: C-279/20, C-273/20 u. C-355/20 vom 01.08.2022)

Zum einen ging es um den Nachzugs der Eltern zu einem
in Deutschland als Flüchtling anerkannten Kind (C273/20, C-355/20) und zum anderen um den Nachzug eines Kindes mit seinem in Deutschland mit einer Flüchtlingsanerkennung lebenden Elternteil (C279/20).

Für den Nachzug von Eltern zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling der kommt es nach dem Gerichtshof auf den Zeitpunkt der Asylantragsstellung an. Nicht relvant ist daher, wann über den Antrag entschieden wurde. Ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Entscheidung sei weder konform mit dem Ziel der Richtlinie zur Familienzusammenführung – dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Verbindung mit der Verpflichtung zur Berücksichtigung des Kindeswohls – noch steht dieses Vorgehen im Einklang mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit der Antragstellender, da eine erfolgreiche Zusammenführung in diesem Fall hauptsächlich von der Bearbeitungszeit des Antrags abhängt.

Auch beim Nachzug eines Kindes zu einer in Deutschland als Flüchtling anerkannten Person ist der Zeitpunkt des Asylantrags des zusammenführenden Elternteils maßgeblich und nicht der Zeitpunkt der Antragstellung auf Familienzusammenführung. Letzterer muss jedoch innerhalb der Frist von drei
Monaten nach Anerkennung des zusammenführenden Elternteils als Flüchtling
gestellt werden.

Weiter stellte der Gerichtshof klar, dass für die Annahme tatsächlicher familiärer Bindungen zwischen Eltern und Kind gelegentliche Besuche und regelmäßige Kontakte ausreichen können, um anzunehmen, dass persönliche und emotionale Beziehungen wieder aufgebaut werden und tatsächliche familiäre Bindungen belegen.

Dokumente aus Eritrea für Familiennachzug

Am 01.08.2022 hat Equal Rights Beyond Borders bekannt geben, dass das im April 2021 gemeinsam mit dem International Refugee Assistance Project veröffentlichte Gutachten zu den Möglichkeiten der Dokumentenbeschaffung eritreischer Flüchtlinge zum Familiennachzugs nun auf Deutsch
übersetzt worden ist.

Das Gutachten geht darauf ein, welche Dokumente tatsächlich
nachträglich von eritreischen Behörden zu welchenBedingungen beschafft werden können.

In Eritrea bleiben zuweilen Geburten oder Eheschließungen amtlich undokumentiert. Bei der nachträgliche Beschaffung von Dokumenten werde eine „Diaspora-Steuer“ verlangt und eine „Reueerklärung“ .

Für eritreische Flüchtlinge aus Drittstaaten in Ostafrika, wie dem Sudan oder Kenia, sei die Dokumentenbeschaffung in den meisten Fällen unmöglich. Zudem sei entgegen der Annahme deutscher Behörden für unbegleitete
minderjährigere Eritreerinnen in Drittstaaten die Ausstellung amtlicher Dokumente zum Familiennachzug durch eritreische Auslandsvertretungen
nicht im eritreischen Recht vorgesehen und erweise sich nach Berichten eritreischer Flüchtlinge als praktisch unmöglich.