Studieren in Deutschland – für Flüchtlinge aus der Ukraine – Info an der Uni-Bonn

Hierzu macht das Bleibewerk Bonn des Kölner Flüchtlingsrates eine Infoveranstaltung für Menschen aus der Ukraine.  

Die Veranstaltung findet am 11. August von 10 bis 15 Uhr in der Universität Bonn in Bonn-Zentrum statt.

Informiert wird in Englisch, Ukrainisch und Russisch

Veranstaltungshinweise auf deutsch

Familiennachzug für Flüchtlinge aus Aufghanistan

Der DRK-Suchdienst hat in einer tabellarischen Übersicht (Stand: 01.06.2022) zum Thema Visumsverfahren beim Familiennachzug für Flüchtlinge aus Afghanistan aktuelle Informationen zu den Zuständigkeiten der deutschen Auslandsvertretungen in Pakistan, Indien und dem Iran, den Voraussetzungen für die Einreise in das jeweilige Land sowie zur Registrierung für einen Termin zur Beantragung des Visums zusammengestellt. – PDF-Datei.

„Berufliche Integration von Geflüchteten“

Veranstaltung der Stadt Bonn am Freitag, 1.7.2022 um 16.30 Uhr
im Stadthaus, Berliner Platz 2, Ratssaal (1. Etage)

Grußwort: Oberbürgermeisterin Katja Dörner

Begrüßung: Coletta Manemann, Amt für Integration und Vielfalt mit dabei:

  • Ariane Jourdant, Bundesagentur für Arbeit
  • Ralf Schäfer, Jobcenter Bonn/Integration Point
  • Michael Wald, Ausländeramt der Stadt Bonn
  • NN, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Regionalkoordination
  • Janna Mehring, LerNet Bonn/Rhein-Sieg e.V., Anerkennungsberatung

Für alle Geflüchteten gilt: Die Wege der Integration sind in Deutschland oft kompliziert.  Zu Fragen der beruflichen Integration gibts Info und Tipps .
Eingeladen sind Ehrenamtliche aus der Flüchtlingshilfe von Gemeinden, Initiativen, Vereinen und Projekten sowie Ehrenamts- und Flüchtlingskoordinatoren und Hauptamtliche aus der Integrations- und Flüchtlingsarbeit.

Bitte melden Sie sich mit Ihrem vollständigen Namen per E-Mail an integrationundvielfalt@bonn.de bis spätestens Di, 28.6.2022, 12 Uhr, an.

Im Stadthaus muss Maske getragen werden, wenn das Gebäude betreten wird und Sie sich im Haus bewegen. Im Ratssaal selbst ist dann keine Maskenpflicht, wenn Sie am Platz sitzen. Wir empfehlen aber, die Maske auch am Platz zu tragen.  

BMI info zum Status von Flüchtlingen aus der Urkaine

Das Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) hat sich mit einem Schreiben vom 14.04.2022 ergänzende Hinweise zur Umsetzung des § 24 AufenthG gegeben. Dabei wird auf folgende Punkte eingegangen:

  1. Anspruchsberechtigte Personen nach Artikel 2 Absatz 1, Abs. 2 und Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses
  2. Zeitpunkt der Ausreise aus der Ukraine und Einreise in das Bundesgebiet
  3. Familiennachzug und mitgliedstaatenübergreifende Familienzusammenführung
  4. Ausschluss vorübergehenden Schutzes
  5. Verwaltungsverfahren
  6. Verhältnis des Asylverfahrens zur Titelerteilung nach § 24 AufenthG
  7. Umgang mit Personen, die in der Ukraine ein
    laufendes Asylverfahren haben
  8. Zugang zum Integrationskurs
  9. Verzicht auf Belehrung nach der Dublin-III-Verordnung

Erlass des Landes Schleswig-Holstein – zum Schreiben des BMI

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) des Landes Schleswig-Holstein hat am 19.04.2022 anlässlich des
BMI-Schreibens vom 14.04.2022 in einem Erlass zu verschiedenen Punkten des Länderschreibens ergänzende Hinweise zur Anwendung im ausländerbehördlichen Verwaltungshandeln herausgegeben.
Es werden auch Widersprüche im BMI-Länderschreiben aufgezeigt.

BMI-Verordnung vom 5. April 2022

Zudem hat das BMI am 05.04.2022 eine erste Verordnung zur Veränderung der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Ukraine-AufenthaltsÜbergangsverordnung – UkraineAufenthÜV) veröffentlicht. Diese regelt, dass die vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bis zum 31.08.2022 verlängert wird.