Stipendium für Schulabschluss

SABA-Bildungsstipendium für Migrantinnen und Flüchtlinge zur Nachholung des Schulabschlusses.

Der Verein beramí e. V. bietet geflüchteten Frauen aus ganz Deutschland im Rahmen des SABA Bildungsstipendiums digital die Möglichkeit, ihren Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen.

Dabei sollen vor allem Mütter gefördert werden. Voraussetzung ist, dass Bewerberinnen zwischen 18 und 35 Jahre alt sind und über Deutschkenntnisse auf mindestens dem B1-Niveau verfügen.

Für das Schuljahr 2023/2024 können Bewerbungen noch bis Mai 2023 eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Angebot, Voraussetzungen und Bewerbungsmöglichkeiten finden sich auf der Website des Vereins.

Sprachtests bei Ehegattinnen türkischer Arbeitnehmer rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat am 22.12.2022 entschieden (Urteil C‑279/21) , dass die dänische Rechtsvorschrift, nach der für türkische Arbeitnehmerinnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Dänemark eine erfolgreich bestandene Sprachprüfung Voraussetzung für den Familiennachzug ist, rechtswidrig ist.

Die Klägerin war 2015 nach Dänemark eingereist und hatte eine Aufenthaltserlaubnis beantragt zum Nachzug mit ihrem Ehegatten, einem türkischen Staatsangehörigen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Dänemark.
2016 lehnte die Ausländerbehörde den Antrag der Klägerin mit der Begründung ab, ihr Ehegatte habe nicht den Nachweis einer bestandenen dänischen Sprachprüfung erbracht.
Nach dem Gerichtshof verstößt die Sprachprüfungen gegen die zwischen
der Türkei und den EU-Staaten vereinbarte Stillhalteklausel gemäß Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1/80 dar, es handle sich dabei um eine rechtswidrige
„neue Beschränkung“.
Es könne zudem nicht damit argumentiert werden, dass durch die Einführung einer solchen Beschränkung eine erfolgreiche Integration der Nachziehenden gewährleistet würde, da durch die Regelung zum Sprachnachweis den zuständigen Behörden weder eine Beurteilung der Integrationsfähigkeit der Arbeiternehmerin in Dänemark noch ihrer Fähigkeit, die aus der Türkei nachziehende Partnerin bei der Integration zu unterstützen, erlaubt wird.

Diese Entscheidng dürfte nun auch für türkische Ehegatten, die nach Deutschland ziehen, entsprechend anwendbar sein.

Familiennachzug bei volljährigen Kindern und Antrag vor Volljährigkeit

Schreiben des Auswäritgen Amtes und des Bundesministerium des Inneren zur Umsetzung der EuGH-Urteile zum Familiennachzug zur Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Familiennachzug vom 01.08.2022 (verbundene Rechtssachen C273120 und C-355120 sowie C-279120) sowie der bis zum Zeitpunkt der Urteile gültigen Weisung vom 07.12.2021 veröffentlicht.

Laut EuGH ist sowohl beim Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen als
auch beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Asylantragsstellung ausschlaggebend, sofern die Antragsstellung zum Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung erfolgt.

Das Schreiben vom 07.11.2022 gibt Hinweise zu den Auswirkungen und der Umsetzung der EuGH-Urteile zum Familiennachzug .

Chancen-Aufenthaltsrecht sowie Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren beschlossen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 23.12.2022 Anwendungshinweise zum ChancenAufenthaltsrecht veröffentlicht sowie ein Merkblatt für Inhaberinnen der neuen Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, in dem Hinweise zu den Anforderungen an den späteren Übergang in § 25a / b (z. B. Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse
etc.) gegeben werden.

Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA)
hat eine Arbeitshilfe „Aufenthaltsrecht“ (Stand: 05.12.2022) veröffentlicht, in der die geplanten Änderungen durch das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts im Aufenthaltsgesetz hervorgehoben sind.

Zudem hat sie eine Übersicht (Stand: Januar 2023) zu den sozialrechtlichen Ansprüchen mit der neuen Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) erstellt.

Auch die Diakonie Deutschland hat erste Hinweise (Stand: Januar 2023) für die
Beratungspraxis zum Chancen-Aufenthaltsrecht
und zu den geänderten Bleiberechtsregelungen in § 25a und § 25b AufenthG veröffentlicht und Checklisten zu § 25a, § 25b und zum Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c) erstellt.

Der Flüchtlingsrat NRW hat eine Übersicht über die aktuellen Erlasse der Länder zusammengstellt.

Broschüre zur Familienzusammenführung – Dublin III-Verordnung

Der Informationsverbund Asyl und Migration hat mit der Diakonie Deutschland die Broschüre „Familienzusammenführungen nach Deutschland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung, Anspruch – Verfahren – Praxistipps“ (Stand: Dezember 2022) herausgegeben.

In der Broschüre wird auf Probleme bei der Familienzusammenführung eingegangen, sowie zum Anwendungsbereich der Dublin-III Verordnung, familienbezogene Zuständigkeitskriterien, Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehen bei einer Ablehnung.


Schulungsvideo zum Thema Familiennachzug
Der Informationsverbund Asyl und Migration hat am 21. Dezember 2022 ein neues Video (Folge 5) in der Schulungsreihe Migrationsrecht des Deutschen Roten Kreuzes und der Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg veröffentlicht.
Im Video geht es um den Familiennachzug nach Abschnitt 6 des
Aufenthaltsgesetzes (§§27ff. AufenthG) und um die Voraussetzungen des Familiennachzugs von Angehörigen der „Kernfamilie“ (Ehe-/Lebenspartnerinnen, minderjährige Kinder, Eltern in Deutschland lebender minderjähriger Kinder).