Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling
Die Rechte und Pflichten eines „Flüchtlings“ unterscheiden sich nach der Rechtsstellung des Flüchtlings. Zu unterscheiden sind:
- Asylbewerber,
- anerkannte Asylberechtigte,
- Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention
- international Schutzberechtigte
Anders als ein Flüchtling, verlässt ein Migrant seine Heimat üblicherweise freiwillig, um seine Lebensbedingungen zu verbessern.
Je nach Rechtsstellung beurteilt sich auch die Möglichkeit zum Familiennachzug.