Familinachzug bei Kindern auch nach Eintritt der Volljährigkeit von 18 Jahren

Minderjährige können leicht zur Familie nachziehen. Was passiert, wenn das Kind während des Verfahrens volljährig wird?

Der Europäische Gerichthshof nun festgestellt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Minderjährigkeit bei der Familienzusammenführung ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
( Urteile: C-279/20, C-273/20 u. C-355/20 vom 01.08.2022)

Zum einen ging es um den Nachzugs der Eltern zu einem
in Deutschland als Flüchtling anerkannten Kind (C273/20, C-355/20) und zum anderen um den Nachzug eines Kindes mit seinem in Deutschland mit einer Flüchtlingsanerkennung lebenden Elternteil (C279/20).

Für den Nachzug von Eltern zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling der kommt es nach dem Gerichtshof auf den Zeitpunkt der Asylantragsstellung an. Nicht relvant ist daher, wann über den Antrag entschieden wurde. Ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Entscheidung sei weder konform mit dem Ziel der Richtlinie zur Familienzusammenführung – dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Verbindung mit der Verpflichtung zur Berücksichtigung des Kindeswohls – noch steht dieses Vorgehen im Einklang mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit der Antragstellender, da eine erfolgreiche Zusammenführung in diesem Fall hauptsächlich von der Bearbeitungszeit des Antrags abhängt.

Auch beim Nachzug eines Kindes zu einer in Deutschland als Flüchtling anerkannten Person ist der Zeitpunkt des Asylantrags des zusammenführenden Elternteils maßgeblich und nicht der Zeitpunkt der Antragstellung auf Familienzusammenführung. Letzterer muss jedoch innerhalb der Frist von drei
Monaten nach Anerkennung des zusammenführenden Elternteils als Flüchtling
gestellt werden.

Weiter stellte der Gerichtshof klar, dass für die Annahme tatsächlicher familiärer Bindungen zwischen Eltern und Kind gelegentliche Besuche und regelmäßige Kontakte ausreichen können, um anzunehmen, dass persönliche und emotionale Beziehungen wieder aufgebaut werden und tatsächliche familiäre Bindungen belegen.

Dokumente aus Eritrea für Familiennachzug

Am 01.08.2022 hat Equal Rights Beyond Borders bekannt geben, dass das im April 2021 gemeinsam mit dem International Refugee Assistance Project veröffentlichte Gutachten zu den Möglichkeiten der Dokumentenbeschaffung eritreischer Flüchtlinge zum Familiennachzugs nun auf Deutsch
übersetzt worden ist.

Das Gutachten geht darauf ein, welche Dokumente tatsächlich
nachträglich von eritreischen Behörden zu welchenBedingungen beschafft werden können.

In Eritrea bleiben zuweilen Geburten oder Eheschließungen amtlich undokumentiert. Bei der nachträgliche Beschaffung von Dokumenten werde eine „Diaspora-Steuer“ verlangt und eine „Reueerklärung“ .

Für eritreische Flüchtlinge aus Drittstaaten in Ostafrika, wie dem Sudan oder Kenia, sei die Dokumentenbeschaffung in den meisten Fällen unmöglich. Zudem sei entgegen der Annahme deutscher Behörden für unbegleitete
minderjährigere Eritreerinnen in Drittstaaten die Ausstellung amtlicher Dokumente zum Familiennachzug durch eritreische Auslandsvertretungen
nicht im eritreischen Recht vorgesehen und erweise sich nach Berichten eritreischer Flüchtlinge als praktisch unmöglich.

Familiennachzug für Flüchtlinge aus Aufghanistan

Der DRK-Suchdienst hat in einer tabellarischen Übersicht (Stand: 01.06.2022) zum Thema Visumsverfahren beim Familiennachzug für Flüchtlinge aus Afghanistan aktuelle Informationen zu den Zuständigkeiten der deutschen Auslandsvertretungen in Pakistan, Indien und dem Iran, den Voraussetzungen für die Einreise in das jeweilige Land sowie zur Registrierung für einen Termin zur Beantragung des Visums zusammengestellt. – PDF-Datei.

Info für Flüchtlinge aus der Ukraine

Rat der EU verlängert vorübergehenden Schutz für
Flüchtlinge aus der Ukraine
Wie einer Pressemitteilung des Rats der Europäi-
schen Union vom 28.09.2023 zu entnehmen ist, hat
dieser vereinbart, den vorübergehenden Schutz für
Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands ge-
gen die Ukraine fliehen, vom 04.03.2024 bis zum
04.03.2025 zu verlängern.

Відповіді на найбільш поширені питання шукайте нижче

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) hat auf seiner eine Übersicht mit Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine zusammengestellt. Info gibt es über verschiedene Hilfsangebote wie Unterkünfte und medizinische Versorgung in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache.
Auch die Europäischen Kommission bietet Info auf Russisch, Ukrainisch und
Deutsch über Rechte bei der Einreise in ein EU-Land und der Weiterreise innerhalb der EU sowie zum Anspruch auf vorübergehenden Schutz und den Antrag auf internationalen Schutz.

Der Informationsbund Asyl & Migration hat in einer Übersicht alle wichtigen Dokumente und Adressen, auch für die verschiedenen Bundesländer, für Schutzsuchende aus der Ukraine zusammengestellt.
Die GGUA Flüchtlingshilfe hat Arbeitshilfen zum Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine (Stand: 07.03.2022) sowie zu den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für einen Aufenthalt nach §24 AufenthG (Stand: 04.03.2022) zusammengestellt.


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) hat am 11.03.2022 eine Broschüre „Unbegleitet und begleitet nach Deutschland einreisende Kinder und Jugendliche aus der
Ukraine in der Kinder- und Jugendhilfe
“ veröffentlicht.
Das Forum für Fachfragen des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. hat am 11.03.2022 erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland herausgegeben.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat einen Ratgeber auf Ukrainisch und Russisch veröffentlicht, in dem sie informiert, wie Eltern angemessen auf Traumata ihrer Kinder reagieren können.
Die Fachberatungsstelle JADWIGA gibt Info -Flyer für alleinreisende Frauen und Mädchen aus der Ukraine gestartet.

Über das Hilfetelefon des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben können Frauen Beratung rund um die Uhr auf Ukrainisch und Russisch in Anspruch nehmen.
Das Queere Netzwerk NRW hat auf Englisch, Ukrainisch und Russisch Informationen zu Anlaufstellen und Angeboten in NRW für queere Flüchtlinge aus der Ukraine und Russland erstellt.
Der Verein Lambda Mitteldeutschland hat eine queere Unterkunftsbörse ins Leben gerufen.
Der WDR hat auf Ukrainisch und Deutsch Informationen zur psychologischen Hilfsangeboten in Deutschland zusammengetragen.

Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in Bonn – Infoveranstaltung

Die Stadt Bonn informiert. Aktuell geht es insbesondere um Fragen der Unterbringung sowie des Aufenthaltsstatus, um die Finanzierung des Lebensunterhaltes aus der Ukraine Flüchtenden.

Veranstaltung am Freitag, 01.04.2022, um 15 Uhr (online)

Informationsveranstaltung für Flüchtlinge aus der Ukraine in Bonn

Vergangene Veranstaltung: am Freitag, 11.03.2022, um 15 Uhr (online)

  • mit Bettina Ueding, Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn
  • Michael Wald, Ausländeramt der Stadt Bonn
  • Coletta Manemann, Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Bonn

Die Veranstaltung findet digital über Zoom statt.
Anmeldung mit der Angabe Ihres Namens bis Donnerstag, 31.03.2022, 18 Uhr, per E-Mail an integrationundvielfalt@bonn.de.
Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung den Zugangslink.

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Bonner*innen und an Bonner Organisationen. Thema der Veranstaltung ist nicht die Hilfe in der Ukraine oder an den Grenzen und auch nicht das Thema Sach- und Geldspenden.

Info der Stadt Bonn