Am 01.08.2022 hat Equal Rights Beyond Borders bekannt geben, dass das im April 2021 gemeinsam mit dem International Refugee Assistance Project veröffentlichte Gutachten zu den Möglichkeiten der Dokumentenbeschaffung eritreischer Flüchtlinge zum Familiennachzugs nun auf Deutsch
übersetzt worden ist.
Das Gutachten geht darauf ein, welche Dokumente tatsächlich
nachträglich von eritreischen Behörden zu welchenBedingungen beschafft werden können.
In Eritrea bleiben zuweilen Geburten oder Eheschließungen amtlich undokumentiert. Bei der nachträgliche Beschaffung von Dokumenten werde eine „Diaspora-Steuer“ verlangt und eine „Reueerklärung“ .
Für eritreische Flüchtlinge aus Drittstaaten in Ostafrika, wie dem Sudan oder Kenia, sei die Dokumentenbeschaffung in den meisten Fällen unmöglich. Zudem sei entgegen der Annahme deutscher Behörden für unbegleitete
minderjährigere Eritreerinnen in Drittstaaten die Ausstellung amtlicher Dokumente zum Familiennachzug durch eritreische Auslandsvertretungen
nicht im eritreischen Recht vorgesehen und erweise sich nach Berichten eritreischer Flüchtlinge als praktisch unmöglich.