Dokumente aus Eritrea für Familiennachzug

Am 01.08.2022 hat Equal Rights Beyond Borders bekannt geben, dass das im April 2021 gemeinsam mit dem International Refugee Assistance Project veröffentlichte Gutachten zu den Möglichkeiten der Dokumentenbeschaffung eritreischer Flüchtlinge zum Familiennachzugs nun auf Deutsch
übersetzt worden ist.

Das Gutachten geht darauf ein, welche Dokumente tatsächlich
nachträglich von eritreischen Behörden zu welchenBedingungen beschafft werden können.

In Eritrea bleiben zuweilen Geburten oder Eheschließungen amtlich undokumentiert. Bei der nachträgliche Beschaffung von Dokumenten werde eine „Diaspora-Steuer“ verlangt und eine „Reueerklärung“ .

Für eritreische Flüchtlinge aus Drittstaaten in Ostafrika, wie dem Sudan oder Kenia, sei die Dokumentenbeschaffung in den meisten Fällen unmöglich. Zudem sei entgegen der Annahme deutscher Behörden für unbegleitete
minderjährigere Eritreerinnen in Drittstaaten die Ausstellung amtlicher Dokumente zum Familiennachzug durch eritreische Auslandsvertretungen
nicht im eritreischen Recht vorgesehen und erweise sich nach Berichten eritreischer Flüchtlinge als praktisch unmöglich.

Familiennachzug für Flüchtlinge aus Aufghanistan

Der DRK-Suchdienst hat in einer tabellarischen Übersicht (Stand: 01.06.2022) zum Thema Visumsverfahren beim Familiennachzug für Flüchtlinge aus Afghanistan aktuelle Informationen zu den Zuständigkeiten der deutschen Auslandsvertretungen in Pakistan, Indien und dem Iran, den Voraussetzungen für die Einreise in das jeweilige Land sowie zur Registrierung für einen Termin zur Beantragung des Visums zusammengestellt. – PDF-Datei.

Info für Flüchtlinge aus der Ukraine

Rat der EU verlängert vorübergehenden Schutz für
Flüchtlinge aus der Ukraine
Wie einer Pressemitteilung des Rats der Europäi-
schen Union vom 28.09.2023 zu entnehmen ist, hat
dieser vereinbart, den vorübergehenden Schutz für
Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands ge-
gen die Ukraine fliehen, vom 04.03.2024 bis zum
04.03.2025 zu verlängern.

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Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) hat auf seiner eine Übersicht mit Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine zusammengestellt. Info gibt es über verschiedene Hilfsangebote wie Unterkünfte und medizinische Versorgung in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache.
Auch die Europäischen Kommission bietet Info auf Russisch, Ukrainisch und
Deutsch über Rechte bei der Einreise in ein EU-Land und der Weiterreise innerhalb der EU sowie zum Anspruch auf vorübergehenden Schutz und den Antrag auf internationalen Schutz.

Der Informationsbund Asyl & Migration hat in einer Übersicht alle wichtigen Dokumente und Adressen, auch für die verschiedenen Bundesländer, für Schutzsuchende aus der Ukraine zusammengestellt.
Die GGUA Flüchtlingshilfe hat Arbeitshilfen zum Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine (Stand: 07.03.2022) sowie zu den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für einen Aufenthalt nach §24 AufenthG (Stand: 04.03.2022) zusammengestellt.


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) hat am 11.03.2022 eine Broschüre „Unbegleitet und begleitet nach Deutschland einreisende Kinder und Jugendliche aus der
Ukraine in der Kinder- und Jugendhilfe
“ veröffentlicht.
Das Forum für Fachfragen des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. hat am 11.03.2022 erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland herausgegeben.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat einen Ratgeber auf Ukrainisch und Russisch veröffentlicht, in dem sie informiert, wie Eltern angemessen auf Traumata ihrer Kinder reagieren können.
Die Fachberatungsstelle JADWIGA gibt Info -Flyer für alleinreisende Frauen und Mädchen aus der Ukraine gestartet.

Über das Hilfetelefon des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben können Frauen Beratung rund um die Uhr auf Ukrainisch und Russisch in Anspruch nehmen.
Das Queere Netzwerk NRW hat auf Englisch, Ukrainisch und Russisch Informationen zu Anlaufstellen und Angeboten in NRW für queere Flüchtlinge aus der Ukraine und Russland erstellt.
Der Verein Lambda Mitteldeutschland hat eine queere Unterkunftsbörse ins Leben gerufen.
Der WDR hat auf Ukrainisch und Deutsch Informationen zur psychologischen Hilfsangeboten in Deutschland zusammengetragen.

Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in Bonn – Infoveranstaltung

Die Stadt Bonn informiert. Aktuell geht es insbesondere um Fragen der Unterbringung sowie des Aufenthaltsstatus, um die Finanzierung des Lebensunterhaltes aus der Ukraine Flüchtenden.

Veranstaltung am Freitag, 01.04.2022, um 15 Uhr (online)

Informationsveranstaltung für Flüchtlinge aus der Ukraine in Bonn

Vergangene Veranstaltung: am Freitag, 11.03.2022, um 15 Uhr (online)

  • mit Bettina Ueding, Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn
  • Michael Wald, Ausländeramt der Stadt Bonn
  • Coletta Manemann, Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Bonn

Die Veranstaltung findet digital über Zoom statt.
Anmeldung mit der Angabe Ihres Namens bis Donnerstag, 31.03.2022, 18 Uhr, per E-Mail an integrationundvielfalt@bonn.de.
Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung den Zugangslink.

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Bonner*innen und an Bonner Organisationen. Thema der Veranstaltung ist nicht die Hilfe in der Ukraine oder an den Grenzen und auch nicht das Thema Sach- und Geldspenden.

Info der Stadt Bonn

Vorübergehender Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine – EU-Meilenstein!

Die EU gewährt durch den Konflikt Vertriebene vereinfachten Flüchtlingsschutz.


Erfasst werden:

  • ukrainische Staatsangehörige
  • und Menschen, die in der Ukraine heimisch geworden sind, sowie ihre Familienangehörigen
  • nicht-ukrainische Staatsangehörige und Staatenlose, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhalten und nicht in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können, wie Asylsuchende oder Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, sowie derenFamilienangehörigen.

Keinen vorübergehenden Schutz erhalten, diejenigen, die sich im Rahmen von Kurzaufenthalten in der Ukraine befinden und in der Lage sind, sicher in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Dennoch sollte ihnen die Einreise in die EU und die Durchreise gestattet werden, bevor sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren.

Sofortige Gewährung von Schutz und Rechten: 
Dazu gehören Aufenthaltsrechte
Zugang zum:
- Arbeitsmarkt, 
- Zugang zu Wohnraum, 
- Sozialhilfe, 
- medizinische oder sonstige Unterstützung sowie Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts. 
Für unbegleitete Kinder und Jugendliche begründet der vorübergehende Schutz das Recht auf gesetzliche Vormundschaft und Zugang zu Bildung.

Der vorübergehende Schutz wird unverzüglich gewährt und soll für ein Jahr gelten. Dieser Zeitraum wird automatisch um Zeiträume von sechs Monaten um höchstens ein Jahr verlängert.

Die Kommission kann dem Rat vorschlagen, den vorübergehenden Schutz zu beenden,

-wenn die Lage in der Ukraine die sichere und dauerhafte Rückkehr der Personen, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde;

-oder den vorübergehenden Schutz um ein zusätzliches Jahr zu verlängern.

Richtlinie über vorübergehenden Schutz (2001/55/EG)

Kommission schlägt vorübergehenden Schutzstatus vor (57.354 kB – PDF)

https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2022/03/03-04/

Ausführung in russischer Sprache

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland