Unterhaltssicherung

Neue Broschüre „Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel“ des Paritätischen Gesamtverbands.

Sie gibt einen Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz.

Im ersten Teil werden die allgemeinen Regelungen sowie die Vorgaben zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und der Berechnung dargestellt.

Im zweiten Teil folgt eine Auseinandersetzung mit den Aufenthaltstiteln, für
die Besonderheiten bei der Lebensunterhaltssicherung gelten

Verpflichtungserkärung – Merkblatt

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat am 24.01.2024 ein Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG herausgegeben.

Darin wird auch klargestellt, dass für eine Verpflichtungserklärung nicht für die Annahme eines Visantrages erforderlich ist.

Borschüre – Sicherung des Lebenunterhalts – 2024

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Broschüre „Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel“ (Stand: 09.01.2024) erstellt.

Sie gibt einen Überblick zu den Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz beinhaltet.

In einem ersten Teil werden die allgemeinen Regelungen zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung dargestellt.

Im zweiten Teil wird auf die verschiedenenAufenthaltstiteln eingegangen.

Kostenrecher in Ausländersachen

Rechtsanwalt Marcel Keienborg hat auf seiner Website einen migrationsrechtlichen Prozesskostenrechner online gestellt, mit dem gesetzliche Gebühren auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), des Gerichtskostengesetzes (GKG), des Streitwertkatalogs des Bundesverwaltungsgerichts und seiner Erfahrung mit der Interpretation dieser Vorgaben durch die Verwaltungsgerichte vornehmlich in NRW berechnet
werden können.

Er weist darauf hin, dass der Rechner nur einer unverbindlichen Orientierung diene und sich aktuell noch in der Testphase befinde.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts – Einbürgerung – Vortrag zur Einbürgerung

Die Regierung refomiert das Staatsangehörigkeitsrecht.

Vortrag zur Einbürgerung am 26. Oktober 2023 von Dr. Wolfgang Buerstedde in Bonn

Wichtige Änderungen:

+ die Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft wird ermöglicht

+ weniger Ausnahmen vom Erfordernis der Unterhaltssicherung

+ Verkürzung des rechtsmäßigen Aufenthalts von 8 auf 5 Jahre, sogar auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen

+ Erleichterungen für Gastarbeiter (Unterhaltssicherung, Sprachnachweis)

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Stellunganahme des Deutschen Anwaltsvereins zum Entwurf