Borschüre – Sicherung des Lebenunterhalts – 2024

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Broschüre „Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel“ (Stand: 09.01.2024) erstellt.

Sie gibt einen Überblick zu den Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz beinhaltet.

In einem ersten Teil werden die allgemeinen Regelungen zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung dargestellt.

Im zweiten Teil wird auf die verschiedenenAufenthaltstiteln eingegangen.

Kostenrecher in Ausländersachen

Rechtsanwalt Marcel Keienborg hat auf seiner Website einen migrationsrechtlichen Prozesskostenrechner online gestellt, mit dem gesetzliche Gebühren auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), des Gerichtskostengesetzes (GKG), des Streitwertkatalogs des Bundesverwaltungsgerichts und seiner Erfahrung mit der Interpretation dieser Vorgaben durch die Verwaltungsgerichte vornehmlich in NRW berechnet
werden können.

Er weist darauf hin, dass der Rechner nur einer unverbindlichen Orientierung diene und sich aktuell noch in der Testphase befinde.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts – Einbürgerung – Vortrag zur Einbürgerung

Die Regierung refomiert das Staatsangehörigkeitsrecht.

Vortrag zur Einbürgerung am 26. Oktober 2023 von Dr. Wolfgang Buerstedde in Bonn

Wichtige Änderungen:

+ die Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft wird ermöglicht

+ weniger Ausnahmen vom Erfordernis der Unterhaltssicherung

+ Verkürzung des rechtsmäßigen Aufenthalts von 8 auf 5 Jahre, sogar auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen

+ Erleichterungen für Gastarbeiter (Unterhaltssicherung, Sprachnachweis)

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Stellunganahme des Deutschen Anwaltsvereins zum Entwurf

Beschwerde an UN-Ausschuss

Broschüre zum Beschwerdeverfahren beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat am 20.07.2023 eine Handreichung veröffentlicht, in der das Individualbeschwerdeverfahren zum (UN-Sozialpakt) erläutert wird.

Bei Verstößen gegen die Rechte, die im UN-Sozialpakt (Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) garantiert werden, können sich Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteurinnen an den UN-Ausschuss wenden.

WSK-Rechte beziehen sich auf grundlegende Aspekte des menschlichen Lebens. Wirtschaftliche und soziale Rechte umfassen:


Recht auf Gesundheit, Wohnen, Bildung, das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard.

Zu kulturellen Rechten gehören der Schutz von Minderheitensprachen, die An-erkennung und der Schutz der ethnischen Zugehörigkeit und das Recht auf kulturelle Teilhabe.

Die Vertragsstaaten sind zwar an die Empfehlungen des Ausschusses gebunden sind, die Verpflichtung jedoch nicht mit einem rechtlich verbindlichen Urteil eines Gerichts und dessen Vollstreckungsmöglichkeiten vergleichbar sei.

Allerdings können die Entscheidungen des Ausschusses diplomatischen Druck erzeugen und ein Individualbeschwerdeverfahren die Aufmerksamkeit auf bestimmte Angelegenheiten lenken.

Beschleunigung des Familiennachzugs durch Globalzustimmung – BMI-Schreiben

Im Länderrundsschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 28.04.2023 an die Ausländerbehörden geht es um die Beschleunigung von Visumverfahren zum Familiennachzug durch Globalzustimmungen gemäß § 32 AufenthV.
Voraussetzung für Globalzustimmungen beim Familiennachzug ist aus Sicht des BMI, dass es sich um Fallgruppen handelt, in denen inlandsbezogene Tatbestandsmerkmale wie Lebensunterhalts- und Wohnraumsicherung nicht geprüft werden müssen und es sich um Visaanträge aus Ländern mit verlässlichen Urkundenwesen handelt.
Dann sind keine näheren Überprüfungen auslandsbezogener Voraussetzungen wie z.B. der Eheschließung erforderlich.
Das Schreiben enthält auch eine Übersicht Zuständigkeitsverteilung für die Prüfschritte im Visumverfahren zum Familiennachzug.

In einigen Länder ist eine Legalisierung von Urkunden nicht oder nur eingeschränkt möglich, siehe Liste der Länder.