Beschleunigung des Familiennachzugs durch Globalzustimmung – BMI-Schreiben

Im Länderrundsschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 28.04.2023 an die Ausländerbehörden geht es um die Beschleunigung von Visumverfahren zum Familiennachzug durch Globalzustimmungen gemäß § 32 AufenthV.
Voraussetzung für Globalzustimmungen beim Familiennachzug ist aus Sicht des BMI, dass es sich um Fallgruppen handelt, in denen inlandsbezogene Tatbestandsmerkmale wie Lebensunterhalts- und Wohnraumsicherung nicht geprüft werden müssen und es sich um Visaanträge aus Ländern mit verlässlichen Urkundenwesen handelt.
Dann sind keine näheren Überprüfungen auslandsbezogener Voraussetzungen wie z.B. der Eheschließung erforderlich.
Das Schreiben enthält auch eine Übersicht Zuständigkeitsverteilung für die Prüfschritte im Visumverfahren zum Familiennachzug.

In einigen Länder ist eine Legalisierung von Urkunden nicht oder nur eingeschränkt möglich, siehe Liste der Länder.

Deutscher Anwaltsverein: Aufenthaltsrecht von drittstaatsangehörigen Eltern verbessern

Initiativstellungnahme zum Aufenthaltsrecht von drittstaatsangehörigen Eltern minderjähriger, aufenthaltsberechtigter Kinder

Verbesserung der Rechtsposition sonstiger Familienangehöriger, etwa für Großeltern zur Betreuung ihrer Enkelkinder .

Alle Familienangehörigen Deutscher, denen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 AufenthG erteilt worden ist, sollen nach drei Jahren des Zusammenlebens ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben.

Vorschlag als PDF

Forum „Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bonn“

am Freitag, 17. März 2023,
von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
im Alten Rathaus (Eingang Marktplatz)

Programm:

15.00 Uhr Begrüßung Katja Dörner, Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn
Coletta Manemann, Amt für Integration und Vielfalt

15.15-16.45 Uhr: Themenrunde 1

  1. Asylverfahren, Duldung, Chancen-Aufenthaltsrecht, Einbürgerung
    Michael Wald, Ausländeramt der Stadt Bonn
    Thomas Tobor, Flüchtlingsberatung DRK Bonn
    Leon Rauch, Ausbildung statt Abschiebung e.V. (AsA)
    Moderation: Janna Mehring, Amt für Integration und Vielfalt
  2. Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungsnot in Bonn: Stand der Dinge und Perspektiven
    Anja Ramos, Leiterin des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn
    Peter Tilgen, Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn
    Peter Kox, Mieterbund Bonn
    Carina Pfeil, EMFA, Projekt „Gemeinsam Wohnen in Bonn“
    Moderation: Stefanie Schaefer, Amt für Integration und Vielfalt
  3. Berufliche Integration
    Ariane Jourdant, Agentur für Arbeit Bonn
    Ralf Schäfer, Jobcenter/Integration Point
    Anna Tereshchenko, IHK
    Annette Döhner, Bildungsforum Lernwelten, Anerkennungsberatung
    Moderation: NN

16.45-17.00 Uhr
Pause

17.00-18.30 Uhr: Themenrunde 2

  1. Ämter und Beratungsstellen in Bonn: Wer beantwortet meine Fragen? An wen kann ich mich wenden?
    Stefan Breuer, Jobcenter Leistungsabteilung
    Helmuth Göbel, Diakonisches Werk
    Moderation: Karin Neugebauer, Amt für Integration und Vielfalt
  2. Sprachförderung
    Ulrich Vogel-Sokolowsky, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    Claudia Rodemann, Volkshochschule der Stadt Bonn
    Edgar Köller, Bildungsforum Lernwelten
    Birgit Schierbaum, Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V.
    Moderation: Anna Heinzel, Bonner Institut für Migrationsforschung
    und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V.
  3. Kinder, Jugend, Familie
    Susanne Mayer, Familienbüro der Stadt Bonn
    Jutta Bennecke, Psychologische Familien- und Erziehungsberatungsstelle der Stadt Bonn
    Alina Meyer, Internationale Begegnungsstätte der Stadt Bonn
    Moderation: Zeynep Pirayesh, Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums Bonn

Das Forum „Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bonn“ ist eine Veranstaltung des Amtes für Integration und Vielfalt der Stadt Bonn. Sie wendet sich an erfahrene wie an neue ehrenamtlich Engagierte, die seit vielen Jahren oder ganz neu Geflüchtete aus verschiedensten Herkunftsländern unterstützen und begleiten. Auch Hauptamtliche aus der Flüchtlings- und Integrationsarbeit sind eingeladen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Verbindliche Anmeldung bis zum 14.03.2023 an integrationundvielfalt@bonn.de.

!! Bitte geben Sie unbedingt mit der Anmeldung an, an welcher Runde Sie in Themenrunde 1 und in Themenrunde 2 teilnehmen möchten !! Für unsere Raumplanung ist dies unerlässlich.

Stipendium für Schulabschluss

SABA-Bildungsstipendium für Migrantinnen und Flüchtlinge zur Nachholung des Schulabschlusses.

Der Verein beramí e. V. bietet geflüchteten Frauen aus ganz Deutschland im Rahmen des SABA Bildungsstipendiums digital die Möglichkeit, ihren Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen.

Dabei sollen vor allem Mütter gefördert werden. Voraussetzung ist, dass Bewerberinnen zwischen 18 und 35 Jahre alt sind und über Deutschkenntnisse auf mindestens dem B1-Niveau verfügen.

Für das Schuljahr 2023/2024 können Bewerbungen noch bis Mai 2023 eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Angebot, Voraussetzungen und Bewerbungsmöglichkeiten finden sich auf der Website des Vereins.

Sprachtests bei Ehegattinnen türkischer Arbeitnehmer rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat am 22.12.2022 entschieden (Urteil C‑279/21) , dass die dänische Rechtsvorschrift, nach der für türkische Arbeitnehmerinnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Dänemark eine erfolgreich bestandene Sprachprüfung Voraussetzung für den Familiennachzug ist, rechtswidrig ist.

Die Klägerin war 2015 nach Dänemark eingereist und hatte eine Aufenthaltserlaubnis beantragt zum Nachzug mit ihrem Ehegatten, einem türkischen Staatsangehörigen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Dänemark.
2016 lehnte die Ausländerbehörde den Antrag der Klägerin mit der Begründung ab, ihr Ehegatte habe nicht den Nachweis einer bestandenen dänischen Sprachprüfung erbracht.
Nach dem Gerichtshof verstößt die Sprachprüfungen gegen die zwischen
der Türkei und den EU-Staaten vereinbarte Stillhalteklausel gemäß Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1/80 dar, es handle sich dabei um eine rechtswidrige
„neue Beschränkung“.
Es könne zudem nicht damit argumentiert werden, dass durch die Einführung einer solchen Beschränkung eine erfolgreiche Integration der Nachziehenden gewährleistet würde, da durch die Regelung zum Sprachnachweis den zuständigen Behörden weder eine Beurteilung der Integrationsfähigkeit der Arbeiternehmerin in Dänemark noch ihrer Fähigkeit, die aus der Türkei nachziehende Partnerin bei der Integration zu unterstützen, erlaubt wird.

Diese Entscheidng dürfte nun auch für türkische Ehegatten, die nach Deutschland ziehen, entsprechend anwendbar sein.