Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, kurz BÜMA
Sachen gibt´s, die es nicht geben sollte.. – die neueste Erfindung bei der Bewältigung der „Flüchtlingskrise“: BÜMA
Da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht mit der Registrierung von Asylsuchenden nachkommt und in der Folge nur eine Aufenthaltsgestattung (Aufenthaltstitel zum Nachweis des erlaubten Aufenthalts nach einem Asylgesuch) ausstellt, wird eine BÜMA ausgestellt. Damit erhält der Asylsuchende eine „Ankunftsbescheinigung„. Das Asylgesuch wurde aufgenommen, aber noch nicht der Asylantrag.