Corona-Situation nach Ländern

Die baden-württembergische Asyldokumentation erstellt mehrmals die Woche den Corona-Tracker mit öffentlich zugänglichen Links zur Lage in unterschiedlichen Ländern.

Er stellt keine „Erkenntnismittelliste“ zur Einführung in einen Asylprozess dar, sondern dient ausschließlich der vereinfachten Suche von Quellen für alle Verfahrensbeteiligten.

https://verwaltungsgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/j1153033,Lde/Startseite/Service/Corona-Tracker

aktueller Corona-Tracker

Einreise unverheirateter Partner aus Drittstaaten

Wer aus einem Drittstaat kommt und eine dauerhafte Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder einen vorherigen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland nachweisen kann, der darf seit dem 8. August 2020 wieder nach Deutschland einreisen. 

Notwendige Dokumente zur Einreise

Für die Einreise aus einem Drittstaat sind vorzulegen:

  • eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person,eine gemeinsam
  • unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung undNachweise der
  • vorherigen Treffen durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erklaerung-unverheiratete-paare-beziehung.pdf;jsessionid=129DEDACA4FBE9C397BBE92115647185.1_cid373?__blob=publicationFile&v=4

Erklärung zur Beziehung

Bisher war die Einreise zu Lebenspartner / Freunden von den Auslandsvertretungen sehr restriktiv gehandhabt, wenn diese erfuhr dass eine Eheschließung im Raum steht. Ich gehe nicht davon aus, dass sich diese Praxis nunmehr mit – mit der zwischenzeitlich Corona bedingten Einschränkung geändert hat.

Hier stellt sich auch die Frage, ob der Nachweis der Beziehung auch anderweitig geführt werden kann (Skyp, Chat-Protokolle, u.a.).

Antrag der FDP- zur Erleichterung der Einreise für unverheiratete Paare und Überblick über die Regelung einiger EU-Länder.

Die FDP-Fraktion dringt auf eine „faire und europaweite Regelung für binationale Paare“ bei Corona-bedingten Einreisebeschränkungen. In einem Antrag (19/23928), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „die Ausnahmen bei den Einreisebeschränkungen für unverheiratete, binationale Paare auszuweiten, sodass keine vorherigen Treffen der Paare in Deutschland als Einreisebedingung erforderlich sind“.

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion die Einreise von binationalen Partnern auch aus Staaten ermöglichen, „in denen in den deutschen Auslandsvertretungen bisher Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Visa bestehen“. Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft eine gemeinsame, europäische Lösung zu entwickeln, in der alle EU-Mitgliedstaaten die von der EU-Kommission empfohlenen Ausnahmen für binationale Paare umsetzen“.

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923928.pdf

Europarat – Familiennachzug von Flüchtlingen erleichtern

Der Europarat hat im Juli 2020 das Handbuch „Family Reunification for Refugee and Migrant Children –Standards and Promising Practices“ veröffentlicht.

Das Ziel: die Erleichterung von Familienzusammenführungen von Flüchtlingsfamilien im Sinne des „Action Plan on Protecting Refugee and Migrant Children in Europe“

Das Buch bietet: „It presents an overview of legal principles of human rights, children’s rights, refugee law and EU law relevant to family reunification and then discus-ses key features of family reunification procedures, with promising examples of law and practice and re-levant applicable standards.“

Conseil De L’Europe -Family reunification for refugee and migrant children -Standards and promising practices

Alter von minderjährigen Flüchtlingen bei Antragstellung auf Familienzusammenführung entscheidend

Der Europäsiche Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil v. 16. Juli 2020 entschieden: Das Alter von minderjährigen Flüchtlingen bei Antragstellung auf Familienzusammenführung entscheidend.

Im Fall ging es um die Familienzusammenführung eines in Belgien anerkannten Flüchtlings mit seinen drei Kindern aus Guinea; die Zusammenführung war zuvor von den zuständigen belgischen Instanzen mit dem Argument, dass die Kinder inzwischen volljährig geworden seien, abgelehnt worden.

Der EuGH stellte nun fest, dass dies nicht rechtens ist. Ziel der einschlägigen Familienzusammenführungsrichtlinie (Richtlinie 2003/86/EG) sei, die Zu-sammenführung von Familien zu begünstigen und insbesondere Fälle von Minderjährigen mit einer „erforderlichen Dringlichkeit“ zu bearbeiten.

Der EuGH folgte in seiner Rechtsprechung den Schlussanträgen von Generalanwalt Gerard Hogan, der bereits am 17.03.2020 feststellte, dass Artikel 4 und 18 der Familienzusammenführungsrichtlinie (Richtlinie 2003/86/EG) im Kontext von Artikel 47 der EU-Grundrechte-Charta (Recht auf einen wirksa-men Rechtsbehelf) dahin auszulegen ist, „dass Drittstaatangehörige, die zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Familienzusammenführung unter 18 Jahre alt sind, aber während des Verwaltungsverfahrens zur Prüfung ihres Antrags oder des Gerichtsverfahrens, mit dem sie gegen die Verweigerung der Familienzusammenführung vorgehen, volljährig werden, gleichwohl als „Minderjährige“ im Sinne von Art. 4 der Richtlinie 2003/86 anzusehen sind.“ EuGH –Az.: C-133/19, C-136/19 & C-137/19 (16.07.2020)

Entscheidung des EuGH:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=228674&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Schlussanträge des Generalanwalts:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=224593&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Allgemeine Hinweise zum Kindesnachzug

Trotz Corona – Familiennachzug wieder möglich

Der Mitte März aufgrund von Corona ausgesetzte Familiennachzug ist seit dem 02.07.2020 wieder möglich. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit Pressemitteilung vom 01.07.2020 über die schrittweise Aufhebung der gel-tenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten informiert. Danach gelten „erweiterte Einreisemöglichkeiten für Reisende aus allen Drittstaaten, die einen wichtigen Reisegrund haben“. Einreisen im Wege des Familiennachzugs werden explizit als wichtiger Reisegrund angeführt.

Von Angehörigen, die zu ihren Familien nachziehen möchten, verlangt das BMI im Zuge der „Neuvisierung“ jedoch die Vorlage von Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sind.

Dies geht aus Verfahrenshinweisen des BMI an die Ausländerbehörden vom 12.06.2020 hervor. Darüber hinaus setzt das BMI eine enge einmonatige Frist, um eine „Neuvisierung“ zu beantragen.

Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Möglichkeit der Antragstellung auf „Neuvisierung“ auf der Website der zuständigen Auslandsvertretung.

Einige Auslandsvertretungen haben Hinweise und Fristen auf ihrer Website veröffentlicht; deutsche Auslandsvertretungen in der Türkei: bis zum31.07.2020, deutsche Botschaft in Beirut (auch für Syrerinnen): bis zum 03.08.2020, deutsche Auslandsvertretungen in Pakistan: vor dem 08.08.2020, deutsche Auslandsvertretungen in Neu-Delhi und Islamabad für afghanische Antragstellerinnen: vor dem 09.08.2020, deutsche Botschaft Khartum (Su-dan): bis zum 10.08.2020, deutsche Auslandsvertretungen in Indien: bis zum 13.08.2020, deutsche Bot-schaft in Amman (Jordanien): bis zum 19.08.2020.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/07/aufhebung-einreisebeschraenkung.html

https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/BMI_Laenderschreiben-zu-abgelaufenen-Visa-im-Ausland_20200612.pdf