Wer aus einem Drittstaat kommt und eine dauerhafte Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder einen vorherigen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland nachweisen kann, der darf seit dem 8. August 2020 wieder nach Deutschland einreisen.
Notwendige Dokumente zur Einreise
Für die Einreise aus einem Drittstaat sind vorzulegen:
- eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person,eine gemeinsam
- unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung undNachweise der
- vorherigen Treffen durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erklaerung-unverheiratete-paare-beziehung.pdf;jsessionid=129DEDACA4FBE9C397BBE92115647185.1_cid373?__blob=publicationFile&v=4
Erklärung zur Beziehung
Bisher war die Einreise zu Lebenspartner / Freunden von den Auslandsvertretungen sehr restriktiv gehandhabt, wenn diese erfuhr dass eine Eheschließung im Raum steht. Ich gehe nicht davon aus, dass sich diese Praxis nunmehr mit – mit der zwischenzeitlich Corona bedingten Einschränkung geändert hat.
Hier stellt sich auch die Frage, ob der Nachweis der Beziehung auch anderweitig geführt werden kann (Skyp, Chat-Protokolle, u.a.).
Antrag der FDP- zur Erleichterung der Einreise für unverheiratete Paare und Überblick über die Regelung einiger EU-Länder.
Die FDP-Fraktion dringt auf eine „faire und europaweite Regelung für binationale Paare“ bei Corona-bedingten Einreisebeschränkungen. In einem Antrag (19/23928), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „die Ausnahmen bei den Einreisebeschränkungen für unverheiratete, binationale Paare auszuweiten, sodass keine vorherigen Treffen der Paare in Deutschland als Einreisebedingung erforderlich sind“.
Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion die Einreise von binationalen Partnern auch aus Staaten ermöglichen, „in denen in den deutschen Auslandsvertretungen bisher Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Visa bestehen“. Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft eine gemeinsame, europäische Lösung zu entwickeln, in der alle EU-Mitgliedstaaten die von der EU-Kommission empfohlenen Ausnahmen für binationale Paare umsetzen“.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923928.pdf